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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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Götzenweil bei Oberseen, Seelmatten, Sitzberg und Ruppen bei Turbenthal, Hettlingen , Seuzach(Zivilgemeinde) und Oberweil bei Dägerlen ; ferner in den Gemeinden Dynhard (mit Ausnahmeeiniger Höfe), Rümikon bei Elsau (mit Ausnahme einiger kleiner Grundzinsposten), in der Zivil-gemeinde Oberwinterthur (mit Ausnahme von 2 Posten), Rickenbach (mit Ausnahme des kapitali-firten Zehntens).

Im Bezirk'A n d e l si n g e n: In den Gemeinden Klein-Andelfingen, Alten, Henggart undEllikon am Rhein .

Im Bezirk Bülach: In den Gemeinden Bassersdorf, Nürensdorf , Oberweil, Baltensweil,Wallisellen (mit Ausnahme der Herzogenmühle) und Rafz mit Einschluß des Hofes Sulgen (da-gegen ohne den Hof Langenrieth ).

Im Bezirk Regensberg: In den Gemeinden Bachs, Boppelsen , Dielsdorf, Nieder-, Ober-und Mettmenhasle, Nassenweil, Ober- und Niederglatt, Neerach und Riedt .

Eine theilweise Lösung der Grundzinse und Zehnten ist erfolgt im Bezirk Zürich :In den Gemeinden Höngg und Unteroetweil.

Im Bezirk Affoltern: In den meisten Gemeinden des Notariatskreises Knonau. Ohneeine genauere Bezeichnung der Klassifikation derselben wurde von der dortigen Notariatskanzlei be-richtet: Zehnten haften nur noch auf einzelnen Höfen in Baaregg bei Knonau, Eigi bei Mettmen-ftetten, auf 3 Juchart Land in Zwillikon und auf den Liegenschaften der Zivilgemeinden Aeugster-thal und Mühleberg , während dagegen größere und kleinere Grundzinsposten noch in jeder Ge-meinde des Notariatskreises vorkommen, in Kappel überdieß noch Erblehenzinse, deren Ablösungjedoch wegen der hohen Loskaufsumme kaum gedenkbar sei.

In den Bezirken Horgen, Meilen, Uster , Pfäsfikon: keine.

Im Bezirk Winterthur: In den Gemeinden Töß und Brütten .

Im Bezirk Andelsingen: In den Gemeinden Flaach , Ober- und Unter-Stammheim,Guntalingen und Wylen.

Im Bezirk Bülach : keine.

Im Bezirk Regensberg: keine.

Eine ganze oder theilweise Löschung nur Einer der beiden Reallasten hatStatt gefunden.

o.) des Zehntens.

Im Bezirk Zürich :

«) ganz: In den Gemeinden Altstetten, Außersihl, Wiedikon, Leimbach, Birmensdorf , Ober-und Unter-Engstringen (außer Sparenberg) Geroldsweil, Oberoetweil, Weiningen, Wipkingen , Ober-und Unterstraß, Fluntern, Hottingen, Hirslanden, Riesbach, Zollikon , Oerlikon und Seebach.

/?) bloß theilweise: In den Gemeinden Schlieren, Dietikon , Schwamendingen.

Im Bezirk Affoltern:

«) ganz: In der Gemeinde Bonstetten.

/S) theilweise: keine.

Im Bezirk Horgen :

«) ganz: In allen Gemeinden (mit Ausnahme eines Hofes in Adlischweil, auf welchem nochZehnten vorgestellt sind).