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Memorabilia Tigurina oder Chronik der Denkwürdigkeiten des Kantons Zürich 1850 bis 1860 / von G. v. Escher
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weg mit sehr großen Werkstücken von 80 bis 230 Zentner Gewicht konstruirt und ebenso wurdendie Stirnmaucrn der Fundamentgewölbe mit sehr großen Werkstücken aus Würenloser Muschelsand-stein aufzeführi. Am 14. November waren die beiden Landpfeiler nebst den Ufermaucrn vollendet,und damit die für das Jahr 1850 gestellte Aufgabe von dem Unternehmer bestens gelöst; alleinder niedrige Wasserstand wurde von vemselben noch zur Herstellung eines provisorischen Mittel-pfeilers benutzt, der für die Legung der Bogengerüste erforderlich war. — Die Jahreskosten theilsfür Entschädigung abgetretener Privatrechte zu den Brückenanfahrten, theils für Abschlagszahlungenan den Brückenbau Unternehmer belaufen sich auf 36100 Fr. a. W. — 1851. Im Februar wurde dasBogengerüst aufgestellt; 11 starke mit Streben und Zangen verbundene Bogenrippen, die theils auf dieLandpfeiler, theils auf den Mittelpfeiler abgesetzt waren, erforderten 10000 laufende Fuß Tannenholzund 338 Fuß Eichenholz. Dasselbe hatte eine Last von 16000 Ztr. zu tragen und bewährte sichals vollkommen solid. Ueber demselben wurde das Hochgerüst aufgestellt, das aus 4 Jochfeldernund 5 Gebinden bestand, die nach der Axe getrennt, zwei Linien bildeten, auf denen derRollwagen mit Hebemaschine, Fiaschenzug und Steiuzange auf eisernem Geleise sich bewegte. DieEinwölbung begann am 22. April und mit Ende Mai war das Gewölbe bis an die Schlußstein-schichte aufgeführt. Am 6. Juni erfolgte die Einlcgung des letzten Schlußsteins, welcher Arbeit alsVollendung des Gewölbbaues der Direktor der öffentlichen Arbeiten, der Straßeninspcktor, derKreisingenieur, der Unternehmer, der Bauaufseher und sämmtliche Arbeiter beiwohnten und woraufam Abend das gewöhnliche Aufrichtmahl gegeben wurde. Am 10. Juni wurde das Bogengerüstevom Gewölbe gelöst. Die Senkung betrug anstatt der vorgesehenen 10'" nur 7"'. Es waren nunnoch die übrigen Vollendungsarbeiten, namentlich die 4 Stirnmauern mit Strebepfeilern auf denLandpfeiler, die Jchsenmauern zwischen dem Gewölbe und den Landpfcilern, das Nacharbeiten derinnern Gewölbefläche und der Gewölbstirne, das Nachmauern der innern Gewölbfläche und Be-legung derselben mit einer Cementlage, die Bersetzung der Gurten, der Postamente, des Eisen-geländers und der Schalen auszuführen. Die beidseitigen Brückenanfahrten, zusammen von 47'Länge, wurden dann am 28. Juni für Fr. 605. 60 Rp. a. W. in Akkord gegeben. Die Funda-mentirung und Bekiesung der Anfahrten und der Fahrbahn wurden zum Theil in Kosten desStaats, zum Theil von der Gemeinde Töß ausgeführt und am 7. November fand die Abnahmedes Baues und die Eröffnung der Brücke statt, welchem Akte außer dem Direktor der öffentlichenArbeiten der Straßeninspcklor, der Kreisingcnieur, der Bauaufseher, der Bauunternehmer, der Be-zrrksstatthalier, Abordnungen des Stadtrathes von Winterthur und der Gemeindrath von Töß bei-wohnten. — 1852. In Folge des Wolkenbruchs in der Nacht vom 17. auf den 18. Septemberentstand außerhalb Töß auf der Straße von Zürich nach Winterthur eine Bergablösung, welchedie Straße in ihrer ganzen Breite 12' bis 20' hoch mit einer schweren aus nasser Letterde undeingemengten Baumwurzeln und Stauden bestehenden Schuttmaffe so gänzlich absperrte, daß derVerkehr selbst für Fußgänger unterbrochen wurde. — 1853. An den im September 1852 erlittenenWasserschaden erhielt die Gemeinde einen Staatsbeitrag von 530 Fr. — 1854. Nachdem der Staat dieentbehrlich gewordenen Klostergebäude sammt der Kirche in Töß an die Herren Nieter im Einver-ständniß mit der Gemeinde verkauft hatte, wurde der Bau einer neuen Kirche im Juli begonnenund noch im Laufe des Wintermonats unter Dach gebracht (s. Art. Hochbau). Die feierliche Ein-