27
. 2edez Kloster hatte sein Spital, sein PfruudhanS für Greise -./-Zaiseki und seine Suppenanstalt (pickanse) für Bettler und armeWeisende. Alljährlich am grünen Donnerstag lehrte der Fürst Wohl-e^"it und Demuth üben, indem er dreizehn Armen die Füße^e ankleiden ließ nnd mit reichlichen Almosen beschenkte. Deruissu^ „„p die Pest (I» eisuä») verheerten oft das Land. Imxschre die Pest die Hälfte der Bevölkerung weg, und
Mn damals beschuldigte das Volk boshafte Menschen, dass sie dieTouren salbten und die Seuche verbreiteten. Ucberall errichtete mans? ^m'ger Entfernung von den Städten Siechcnhänser für dieAussätzig^,, »nd in den Vorstädten unter dem Schutze von St. Roch «ehende Spitäler für die Pestkranken. Nie besuchte der Graf dasBaatland, ohne seinen Arzt zur Untersuchung voraus zu senden, „obMt irgend ein Lnftverderbniss oder eine andere Krankheit herrsche".Die Pest wähnte man, wie das Gewitter, durch den Schall der ge-weihten Glocken zu vertreiben.
Jedes Herrenhaus hatte ein Kloster, wo man für seine Todtenbetete, und dem es große Vergabungen zudachte. Um die Wette be»ßabte man Unsere l. Frauenkirche in Lausanne . Im I. 1357 ließme Gräfin von Savopen der heil. Jungfrau eine schöne wächserneBildsäule darbieten, welche 12 D. 3 Gulden Genferwährung (63Liv.)gekostet hatte.
Ein Mittel, dessen sich die Großen bedienten, nm ihre SchuldnerUnn Zahlen zu nöthigen, bestand darin, dass sie dieselben in Ban»thun ließen. So verfuhr später Amcdäus VIII. gegen den Herrnd- Allamand, dessen Lehen er endlich als dem Landesherrn verfallenan sich zog.
Die Bürgerschaft.
Die Bürger wuchsen an Zahl und vermehrten ihre Freiheiten.Im I. tZög Hot Milden Katharinen von Savohen als Hochzeitsge-lchenk 500 Goldgnlden (4166 Liv. tourn.) an nnd eben so viel Ludwi-gen von Savopen zur Abzahlung einiger Schulden. Im I. 1390schenkte es wiederum 700 Goldgnlden dem Grafen AmedäuS VH.Als Belohnung für diese freiwilligen Gaben empfingen dieBürger von Milden neue Vorrechte, die bald auch allen übrigen Städ-ten des Landes zu Theil wurden. Der Herr durste keine Buße auf-erlegen, noch Jemand zum Bürger machen ohne das Gutachten(»vis) der Bürgerschaft; auch durfte Keiner, außer dem Straßenrän-der, verhaftet werden ohne das Gutachten der Gemeinde. Die ge-richtliche» Verhandlungen geschahen öffentlich vor Schoppen (prust'-nomines). Ein Stockschlag wurde mit 60 S. Buße und 30 S. Ent-schädigung, ein Faustschlag mit 3 S. Buße nnd 18 D. Entschädigung,eine Ohrfeige mit 5 S. Buße und 30 D. Entschädigung, und ein Fuß-tritt mit 10 S. Buße und 5 S. Entschädigung bestraft; das Weib(kem«I1e) bezahlte jedoch nur die halbe Büße. Die Bürger warenrn den Bisthümern Genf, Lausanne und Sitten zum Ritte verbun-den, und zwar acht Tage lang auf ihre Kosten. Mitten iin allge-meinen Kriege stellte man allen Denen Geleitsbriefe aus, welche aufden Markt gingen oder davon zurückkehrten; allein für diese oft trü-gerische Sicherheit ließ der Landesherr sich bezahlen, indem er von