Gebäude für öffentliche Zwecke: Rathäuser.
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. Gebäude für öffentliche Zwecke.
Die Rathäuser gehören zu den ersten öffentlichen städtischen Gebäuden, von denenwir Kunde haben und von denen uns Reste geblieben sind, die bis ins 12. Jahrhundertzurückreichen. Im Mittelalter bildet das Erdgeschoß des Rathauses in der Regel eineoffene Halle, welche durch Holzverschläge für den kaufmännischen Verkehr, häufig für dendamals wichtigen Tuchhandel, eingerichtet ist; im Obergeschoß liegt der große Ratssaal,meist durch eine Freitreppe von außen zugänglich, ähnlich wie die alten Palasanlagen.Man kann annehmen, daß dem Rathause immer ein Turm hinzugefügt war, eine ArtBurgfried, der die Kapelle, die Uhr- und Glockenstube und den Wohnraum für denTurmwart enthielt. Ein hervorragendes Beispiel des mittelalterlichen Rathausbaues inItalien gibt der Palazzo Pnblico zu Siena , der am Ende des 13. Jahrhunderts errichtetist. Der Bau bildet im ganzen den monumentalen Ausdruck eines wichtigen, großenGemeinwesens. Die dem Platze zugekehrte Front besteht aus einem Mittelbau und zweianstoßenden, in stumpfem Winkel gegen den Platz gewendeten Flügeln. Über dem linkenFlügel erhebt sich ein schlanker, viereckiger Turm in Formen des Wehrbaues, welche auchfür den oberen Abschluß der übrigen Bauteile zur Anwendung gekommen sind. Die Fassadeist der Hauptsache nach aus dunklen Backsteinen hergestellt und zeigt für alle Öffnungenden Spitzbogen und überhaupt gotische Formen in italienischer Auffassung. Der Grundriß desRathauses setzt sich aus drei ganz von durchgehenden Mauern geschiedenen Teilen zusammenund verrät damit den Zusammenbau aus älteren Palästen, denen nur eine gemeinsameFassade gegeben wurde. Im ersten Obergeschoß des Mittelbaues liegt der Ratssaal mitBorsaal und Kapelle, außerdem fünf Nebensäle; der linke Flügel enthält hauptsächlicheinen Hof und der rechte Flügel kleinere Räume. Sämtliche Haupträume sind mithistorischen Fresken geschmückt, zum Teil gewölbt, zum Teil mit geschnitzten und ebenfallsreich bemalten Balkendecken versehen. Das Rathaus in Florenz, der Palazzo vecchio ,imponiert durch seine mächtige, wehrhafte Anßenarchitektur und den von Giorgio Vasari mit Malereien in Renaissanceformen geschmückten, schönen Eingangshof, steht indes demvorigen an Kunstwert nach. — Die zahlreichen spätgotischen Rathäuser in Belgien undHolland , bereits im Abschnitt über Spätgotik kurz erwähnt, gehören zu den Pracht-vollsten Leistungen dieser Stilpcriode auf dem Gebiete des Profanbaues. Das Stadthausin Brüssel , aus dem Anfange des 15. Jahrhunderts, ist der Banmasse nach das be-deutendste in Belgien . Die zweistöckige, reiche Fassade ist durch einen mächtigen Turmausgezeichnet, der dieselbe in zwei unsymmetrische Hälften teilt. Als ein neues Motivkommt hier eine dem Erdgeschoß vorgelegte, nach dem Marktplatze hin offene Halle hinzu,die nur vorn Haupttnrme unterbrochen wird und im ersten Obergeschoß eine unbedeckteTerrasse bildet. Das Rathaus zu Löwen, in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhundertserbaut, ist wieder im Äußern außerordentlich reich entwickelt und zwar, ähnlich demStadthause in Brügge , mit stark zur Wirkung kommenden horizontalen Gliederungen.Das Erdgeschoß besitzt eine vorgelegte Freitreppe, darüber folgen zwei Obergeschosse,welche als Giebelfassaden mit drei Türmchen ausgebildet sind. Das mittlere viereckigeTürmchen beginnt über dein Hauptgesims. Der in der Anßenarchitektur bemerkenswertesteniederländische Bau der spätgotischen Periode ist das Stadthaus zu Andenaarde,1527—30 von Hendrik van Prede erbaut. Die Hauptfassade zeigt ein Erdgeschoß undzwei hohe gleichartig ausgebildete Obergeschosse. Vor dem ersteren liegt eine Halle, überderen Mitte sich ein mäßig hoher, jedoch ebenfalls ganz mit Maßwerk bedeckter Turmerhebt. Das Innere des Gebäudes weist reich geschmückte Säle mit Balkendecken, hohenKaminen und geschnitzten Holztäfelungen auf.
Die Zeit der Renaissance hielt in der Hauptsache an dem im Mittelalter geschaffenenTypus des Rathauses fest, indes mußten mehr Schreibstuben angelegt werden, als diesfrüher erforderlich war, außerdem mußten die städtischen Ämter, das Archiv und dieGerichtsbehörden, die damals noch meist mit der Verwaltung verbunden waren, ihrengesonderten Platz finden. Ein deutsches Beispiel der Renaissancezeit ist das Rathaus in