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Gemeinnützige bauliche Einrichtungen der modernen Städte.
Städtischer Kochbau. Mauken für Werrvaltungs-, Mersarnmlungs-,
Schul- und Grziehungswesen.
Von den zahlreichen Hochbauten, welche in der Ausgestaltung der Stadtanlage eineRolle spielen, sollen hier eingehend nur diejenigen behandelt werden, welche zur leiblichenWohlfahrt der Bürger erforderlich und in der Regel der städtischen Leitung unterstelltsind, während wir die Einrichtungen zur Pflege geistiger Interessen, als großenteilsandern staatlichen und provinziellen Behörden anheimfallend, im nachfolgenden nur kurzandeuten wollen.
Der Mittelpunkt der städtischen Verwaltung, das Rathaus, ist in Bezug auf seinearchitektonische Erscheinung schon anderweit besprochen worden. Für seine Grundriß-gestaltung, namentlich bei größeren Gemeindehäusern, ist es zweckmäßig, alle Berwaltungs-räume vom Korridor zugänglich zu machen und sie derart einzurichten, daß beim An-wachsen oder bei anderweiter Ein-teilung der Geschäfte leicht durchWegnehmen oder Hinzufügen vonQuerwänden die Zimmereintei-lung geändert werden kann. Einstattliches Vestibüle, mit Wacht-stube, und ein geräumiges Haupt-treppenhaus ist erwünscht. DieSitzungssäle und etwaige Festsälesollten in nächster Nähe derHauPt-treppe angeordnet sein. Außerdemsind in großen Rathäusern eineAnzahl Nebentreppen in etwa30 in Entfernung voneinandererforderlich, sowie eine AnzahlBotenzimmer, Personen- undAktenaufzüge und Klosetts. Eingutes Tiefenmaß der Bureau-räume ist 6—7 m. Eine ent-sprechende Weite der Fensterachsenvon 3—3'/z m ist zweckmäßig,wenn auch aus Gründen deräußeren Stattlichkeit eine größereAchsenweite dem Architekten liebersein möchte. Für die Gänge isteine Breite von 3—3>/z in genügend. Wenn bei ganz großen Anlagen die Gangbreiteverdoppelt wird wie im Wiener Rathaus, so wird sie zu Garderoben, Botenzimmern,Vorzimmern ausgenutzt. Es empfiehlt sich, die Kassenräume in dem Erdgeschoß, dieZimmer der Magistratsmitglieder in die Säle in dem ersten Geschoß, sonstige Behörden inden noch verbleibenden Räumen unterzubringen. Einen Ratskeller läßt man nicht gernfehlen. Durchweg feuersichere Bauweise ist erwünscht. Die würdige Erscheinung desÄußern wird durch einen Turm, oder wenigstens einen Dachreiter wesentlich gehoben.
Wenn sich in kleineren Gemeinden das Raumbedürfnis für das Rathaus auf dasZimmer des Bürgermeisters, die Schreiberei und die Registratur, einen Sitzungssaal,einen Raum für Feuerlöschgerät und einen Gefängnisraum, sowie eine Dienstwohnungdes Gemeindedieners beschränkt, sind die Anforderungen in großen Städten wesentlichmannigfaltiger. Da sind gesonderte Beratungssäle für den Magistrat und die Stadt-verordneten, umgeben von Zuhörergalerien, Vorzimmern und Sprechzimmern, erforderlich.Ein besonderer Festsaal darf nicht ohne Nebenräume sein. Den Zimmern für den Bürger-meister und seinen Stellvertreter schließen sich Arbeitsräume für die Magistratsmitgliederund ihre Sekretäre an. Das Standesamt erfordert einen Trauungssaal mit besonderem
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