Städtischer Hochbau. gzi
Aufgang, ein Zimmer des Vorstandes, Schreibstuben, Registraturen und gesonderte Vor-zimmer für die Hochzeiten und für die zu Geburts- und Todesanzeigen verpflichtetenPersonen. Die Schreiberei, die Kämmerei, das Revisionsbureau, die Steuerverwattung,das Gewerbegericht, die Amtsstellen für das Armenwesen, für Kranken- und Alters-versicherung, für die Baupolizei, das Stadtbauamt, die Verwaltung der städtischen Garten-aulagen, das Schulwesen, das Friedhofsamt und andre mehr wollen ausreichend unter-gebracht sein. Es werden dann mächtige drei- und vierstöckige Bauwerke erforderlich undselbst diese genügen dem immer wachsenden Bedürfnisse oft bald nicht mehr. Man kommtdeshalb auch wohl dazu, die Sitzungssäle mit ihrem Zubehör in einem besonderen
I. Obergeschoß.
bSS.
Ishannesschrite in Ktuttgart (Arch. Wolfs).
SS4. Kezirksschnte in -er jlrstaloiiistrohr M Drrsdrn,Erdgeschoß (Arch. Friedrich).
lurn-nl.
- II. Obergeschoß.
Erdgeschoß. in Snmlmra (Arch. Zimmermann).
bss u. bS°. Mh-r« Kiirsrrschnte vor brm Mst-ntho » den schuldiener (Pedell).
LI Klassenzimmer. n Zimmer für die Lehrer, n Wohnraume,ur oen
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Hamburg und Halle a. S. geschehen. In Hans ym «»p Mmnio
gestattet. Als Wisch stir solche Anlagen kann die Mainzer Stadthalle angesehen werden, eingewaltiger Saal mit einer Musikbühne an der einen Schmalseite, zugeben von Emtrittshalle,Garderobe, Foyers, Restauration und kleinen Nebensalen. Über dwsen N^enrMmenbefinden sich Galerien, durch Treppen in den Ecken des Baues zugänglich. Die Wirtschafts-