Formate und Prüfung des Papiers. Normalien.
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Der zu prüfende Papierstreifen U wird an beiden Enden eingeklemmt. Mit der unterenKlemme 21 ist eine Schraube verbunden, welche durch Drehen des Handrades U nachabwärts gezogen werden kann; die obere Klemme 1 steht mit einem Hebel I) in Verbin-dung, der an seinem unteren Ende das Gewicht 6 trägt. Wird die erwähnte Schraubenack abwärts gezogen, fo wird der Papierstreifen vorerst gespannt, dann überträgt sichdie Spannung auf den Hebel I) und hebt das Gewicht in die Höhe, und zwar um sohöher, je fester das Papier ist. Aus dem Stand, den das Gewicht an dem Bogen U un-mittelbar vor dem Reißen des Papiers eingenommen hat, wird die Festigkeit bestimmt.Die Dehnung kann aus der Stellung des Hebels I< an der Skala U ersehen werden.
Die Festigkeit des Papiers ist in der Längenrichtnng, d. h. in der Richtung, in deres sich in der Maschine bewegt hat, immer größer als in der Qnerrichtnng.
Ein weiterer Anhaltspunkt zur Beurteilung der Festigkeit ergibt sich aus dem Wider-stände, den das Papier dem Zerknittern entgegensetzt. Während bis jetzt das Zerknitterndurch die Hand ausgeführt
wurde, dürfte nun der inAbb. 120 dargestellte mecha-nische Knitterer von Pros.
Pfuhl in Anwendung kommen,der es ermöglicht, die Papiereimmer in gleicher Weise beigleicher Pressung zu zerknit-tern, wodurch diese Prüfungverläßlicher wird.
Der Grad der Leimungkann ebenfalls jedoch nurauf chemischem Wege geprüftwerden.
Die Normalien desPapiers. Da nun zur Be-urteilung der Eigenschaftendes Papiers verläßliche Maß-stäbe gesuudeu sind, kannnun durch die Prüfung derGrad der Güte des Papiersbestimmt werden, und essteht nun im Belieben einesjeden, der größere Papier-quantitäten verbraucht, den-jenigen Grad zu bestimmen, den das Papier bei der Untersuchung ausweisen soll.
Es haben nun namentlich die Regierungen für die in den Ämtern zu verwendendenPapiere bestimmte Normen — Normalien — festgesetzt.
Die königlich preußischen Behörden stellen z. B. folgende Anforderungen: Für be-sonders wichtige Urkunden, die für lange Dauer berechnet sind, muß das Papier derI. Stosfklasse entsprechen, d. h. es darf nur aus Hadern bestehen und nicht mehr als 2 °/gAschengehalt haben; es muß ferner die Eigenschaften der I. Festigkeitsklasse ausweisen,d. h. eine mittlere Reißlänge von 6000 m, eine mittlere Dehnung von 4^ °/'o und einenWiderstand gegen das Zerknittern --- 6 zeigen. Ebenso ist auch für die übrigen Papiere,für Standesaintsregister, Geschäftsbücher, wichtigere und minder wichtige Akten stets genaubestimmt, aus welchen Fasern es bestehen darf, welchen Aschengehalt, welche Festigkeitund Dehnbarkeit es ausweisen muß.
Zur Prüfung der Papiere und Feststellung dessen, ob sie den geforderten Eigen-schaften genügen, bestehen jetzt schon mehrere, mit den entsprechenden Instrumenten aus-gestattete Institute, von welchen nur das an der technischen Hochschule in Charlottenburg und das am technologischen Gcwerbemuscum in Wien bestehende genannt sein soll.
B»ch der Erfind. VIII. 20
120 . Papirrknitterrr von Pfuhl.