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Neunter Band. Der Weltverkehr und seine Mittel. Erster Theil.
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Flußhäfen.

strömung weqcn der Füllung sich nicht entwickeln kann. Bei den Aalpäsfcn wie bei allenFifchwegen ist nach ihrer Fertigstellung zu beobachten, ob die Tiere sie auch benutzen. Ge-schieht dies nicht, so ist nach der Ursache der Unwirksamkeit zu forschen und diese zu beseitigen.

Mit den Fischwegen sind die Einrichtungen eines Stauwerks im wesentlichen be-schrieben, es ist jetzt nur noch nötig, den Ausbau der dazwischen liegenden Haltung zuschildern.

In früheren Zeiten, wo noch die Schiffe ausschließlich von Menschen oder Pferdengezogen wurden, war es stets nötig, einen Weg für dieselben am Ufer anzulegen. Dieserheißt Leinpfad oder Treidelweg. Heute ist er weniger wichtig, da fast überall derSchiffszug durch Schleppschiffe bewirkt wird. Sollte der Leinpfad nicht zu entbehrensein, so muß man ihn nicht zu weit vom User entfernt in solcher Höhe anordnen, daßer bei allen schiffbaren Wasserständen begehbar ist. Etwaige Nebenflüsse sind mittelsBrücken zu überschreiten. Der Leinpfad muß ferner gegen überströmendes Wasserdurch eine schwere Pflasterung geschützt werden. Auch Entwässerungsgräben dürfennicht fehlen.

Da ferner der Fluß, wenn die Stauanlagen niedergelegt sind, manchmal längereZeit frei in seinem Bette fließt, muß er auf seiner ganzen Länge auch für diesen Zustandausgebaut werden. Es sind also bei der Kaualisierung alle Bauten anzuwenden, diebei der Regulierung vorkommen. Es sind die Nebenarme abzuschneiden, die allzustarken Krümmungen zu durchstechen, die Breite ist einzuschränken und die Ufer sind zubefestigen. Letztere bis auf die von dem aufgestauten Wasser erreichte Höhe, wenn aufdem Flusse schnellsahrende Schiffe verkehren. Kommen Regulierungswerke in der Stau-periode unter Wasser, so ist durch Bojen oder andere Zeichen die Schiffahrt aus sie auf-merksam zu machen.

Durch den Ausbau des Stromlaufes bewirkt man eine längere Dauer der freienSchiffahrt und eine Besserung der Hochwasserverhältnisse. Ein kanalisierter Fluß fordertdaher dieselben Ban- und Unterhaltungskosten, wie ein regulierter, außerdem aber nochdasjenige, was man dauernd oder einmalig für die Stauwerke ausgeben muß. Manwird also stets, wie in der Einleitung schon angedeutet wurde, versuchen, mit der Regu-lierung allein zum Ziele zu kommen.

Flußhäfen.

Aus einem schiffbaren Flusse findet der Güterumschlag in ausgedehnterem Maßeüberall da statt, wo eine bequeme Verbindung mit der Eisenbahn und dem Landstraßen-netz besteht. Entweder geschieht die Umladung an den Ufern selbst oder in besondersdafür hergestellten künstlichen Becken. Man unterscheidet Umschlagsplätze und Ver-kehrshäfen.

Ein Umschlagsplatz läßt sich im allgemeinen an jeder beliebigen Stelle des Flussesanlegen, wenn nur die Breite und Tiefe des Fahrwassers genügend groß sind, und wenndie im Fluß bestehende Wassergeschwindigkeit ein sicheres und bequemes Anlegen gestattet.Vorteilhaft, aber nicht unbedingt notwendig ist eine hochwasserfreie Lage des Ufers. DerVorzug eines Umschlagsplatzes gegen einen Hasen besteht darin, daß die umzuladendenSchiffe nicht die eigentliche Wasserstraße zu verlassen brauchen, was immer dann Schwierig-keiten macht, wenn von durchführenden Schleppzügen nur einzelne Schiffe anlegen. Auchzu Thal gehende Fahrzeuge, die sich frei im Flusse treiben lassen, bedürfen zu ihrerEinfahrt in ein geschlossenes Hafenbecken stets mehr oder weniger starker Schlepp-vorrichtungen, wenn sie nicht selbst mit Dampfmaschinen ausgestattet sind. Man wirddaher an weniger verkehrsreichen Plätzen und da, wo der Thalverkehr einzelner Last-schiffe besonders in Betracht kommt, Umschlagsplätze vorziehen. Da man diese ferner beiwachsendem Verkehr leicht vergrößern kann, so sind die Kosten für die erste Anlage ver-hältnismäßig gering; wiederum ein Grund mehr, an Orten mit weniger lebhaftem VerkehrUmschlagsplätzen den Vorzug zu geben; oft aber spielt sich jedoch auch ein ganz gewaltigerVerkehr unmittelbar an den Ufern eines Flusses ab. Es ist dies besonders da der Fall,