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Neunter Band. Der Weltverkehr und seine Mittel. Erster Theil.
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Flußhäfen.

daß die Teile, die nicht stets unter Wasser liegen, leicht schadhaft werden und einerAusbesserung oder Auswechselung bedürfen. Die Ausführung eines Bollwerks ist folgende:Zunächst wird eine Spundwand eingetrieben, die in regelmäßigen Abständen stärkerePfähle enthält, oder vor welche einzelne Pfähle geschlagen sind. In Niedrigwasserhöhewird sie abgeschnitten und durch zwei Längsbalkcn, Zangen genannt, oder durch einenHolm zusammengehalten. Aus dieser Grundlage sind in der Berlängerung der stärkerenPfähle Pfosten eingezapft, die an der Landseite mit einem Bohlenbelag versehen sind.In der Höhe des Ufers sind die Pfosten durch einen starken Balken, den Holm, ver-bunden. Damit das Bauwerk den Druck der hinterfülltcn Erde aushält, sind Beranke-

467. LuerschnUt einer Kaimauer auf pfahIroN.

468. Äurrschnilt einer Mauer auf Arton.

rangen nötig. Um die Stöße der Schisse unschädlich zu machen, rammt mau vor denPfosten nicht selten schräge Prellpfähle ein, die zugleich zur Schisssbesestigung dienen.

Soll am Userrand eine Eisenbahn entlanggeführt werden, oder laufen daselbst schwereKräne, so genügt ein hölzernes Bollwerk nicht mehr, sondern in solchen Fällen ist einesteinerne Hafenmauer am Platze. Überhaupt wird bei lebhaften und wichtigen Hafen-plätzen stets eine solche vorzuziehen sein, und Bollwerke sind nur da anzuwenden, wodie Steinmauern wegen übermäßiger Kosten des Materials oder allzu großer Schwierig-keit der Gründung zu viel kosten würden. Bei Ausführung einer steinernen Hafeneinsassungkommt es zunächst darauf an, durch sorgfältige Bodeuuntersuchungcn festzustellen, in welcherTiefe mau einen Baugrund findet, der im stände ist, das schwere Werk zu tragen. Stachdem Ergebnis dieser Untersuchung muß man die Bauart der Ufer einrichten. Nur seltenwird man sie unmittelbar aus tragfähigem Boden emporsühren können. Man wendet