Dostregal und Postzwang. Das Briefgeheimnis. 55
streng gehalten, so daß Klagen über Verletzung desselben stets als unbegründet habenzurückgewiesen werden können. Daß in Kriegszeiten auf Beobachtung des Briefgeheimnissesnicht gerechnet werden kann, ist natürlich.
Ein weiteres Erfordernis, um das Vertrauen des Publikums zur Postverwaltungzu befestigen, ist die Haftpflicht der letzteren. Diese erstreckt sich allgemein nicht aufgewöhnliche Briefsendungen, dagegen tritt sie in Deutschland ein bei Sendungen, welcheder Absender ihrer Wichtigkeit wegen auf der Post einschreiben läßt (Einschreibsendungen),ferner bei Briefen mit angegebenem Wertinhalte, bei Paketen mit und ohne Wertangabesowie bei Beträgen, welche auf Postanweisungen eingezahlt oder auf Postaufträgeund Nachnahmesendungen von der Post einkassiert worden sind. Für Einschreibbriefewird nur im Verlustfalle, für die übrigen vorgenannten Sendungen aber sowohl inVerlust- als auch in Beschädigungsfüllen Ersatz geleistet. Auch findet bei stattgehabterBeschädigung von Reisenden auf den ordentlichen Posten die Wiedererstattung der er-forderlichen Kur- und Verpflegungskosten statt. Die meisten übrigen Postverwaltungenleisten ebenfalls für gewisse Gattungen von Sendungen Garantie, die Post der VereinigtenStaaten von Amerika erkennt indes eine Haftpflicht dem Publikum gegenüber nur füreingeschriebene Briese und Postkarten des inneren Verkehrs an.
Als Postvers endungsgegeustände werden alle Sachen zugelassen, welche sichnach ihrer Beschaffenheit, ihrem Umfange und ihrer Schwere zum Posttransport eignen.Sie zerfallen in Briefsendungen und in Paketsendungen. Zu ersteren gehören außerden gewöhnlichen Briefen die Einschreibbriefe, Nachnahmebriefe, Postanfträge, Post-anweisungen, Briefe mit Wertangabe, Briefe mit Zustellungsurkunde, Postkarten, Waren-proben- und Mustersendungen, Drucksachen unter Band oder in offenen Umschlägen undZeitungen. Die Paketsendungen bestehen aus gewöhnlichen Paketen, Einschreibpaketen,Nachnahmepaketen und Paketen mit Wertangabe.
Als in Deutschland der Transport von Paketen und Personen ganz freigegebenwar, erörterte man im Hinblick auf andere Länder, wo sich die Post mit der Paket- undPersonenbeförderung nicht befaßt, vielfach die Frage, ob die Post nicht auch bei uns dieseVerkehrszweige ganz aufgeben und sie lediglich der Privatindustrie überlassen sollte. Essind denn auch in Deutschland wiederholt Versuche gemacht worden, einen Paketbeförderungs-dienst durch Privatunternehmungen zu organisieren; doch sind diese Versuche, soweit essich dabei nicht bloß um einzelne Städte handelt, seither nur ungünstig ausgefallen. Dasist auch leicht erklärlich, da die Post diesen Dienst besser und billiger versehen kann alsirgend ein Privatunternehmer. Sie ist genötigt, zu der ihr obliegenden Briefbeförderungviele Transportanstalten zu unterhalten, und es ist in den meisten Fällen nur eine mäßigeErweiterung oder anderweite Einrichtung derselben erforderlich, um sie auch für diePaket- und Personenbeförderung verwendbar zu machen. Die Vereinigung, dieser dreiVerkehrszweige verringert natürlich die Kosten für jeden einzelnen beträchtlich. Ein Privat-mann hingegen kann, da ihm die Briefbeförderung gesetzlich untersagt ist, nur der Paket-und Personenbeförderung sich widmen. Wenn nun schon die Postverwaltnug aus diesenletzteren beiden Beförderungsarten, wie statistisch nachgewiesen ist, einen Reingewinn nichterzielt, wie viel weniger wird dies einem Privatmanne möglich sein, welcher die der Postfür den Pakettransport auf den Eisenbahnen gesetzlich zustehenden, nicht unbedeutendenVergünstigungen entbehren muß. Zwar soll nicht in Abrede gestellt werden, daß auchPrivatunternehmer aus srequenten Kursen in dem Paket- und Personentransport lohnendenErwerb wohl finden können, der Allgemeinheit ist aber damit nicht gedient. Es wirdschwerlich jemand geneigt sein, Transportanstalten da hervorzurufen, wo dieselben einenGewinn nicht erhoffen lassen. Alle diejenigen Orte also, welche in verkehrsärmerenGegenden liegen, würden des Vorteils derartiger Unternehmungen nicht teilhaftig werden.Darin liegt nun der große volkswirtschaftliche Nutzen der Post, daß sie ihre Einrichtungennicht bloß für die verkehrsreichen, sondern auch für die minder srequenten Ortschaften undGegenden trifft, daß sie die Überschüsse, welche an Orten mit lebhaftem Verkehr erzieltwerden, zum Teil dazu verwendet, den Verkehr da zu erleichtern, wo derselbe der Unter-