405
Tie Stadtwirtschaft.
Gewerbe führte, wenn der Fortschritt der Technik eine Teilung der Arbeit erforderte, diein dem engen Rahmen des Kleinbetriebes nicht mehr durchgeführt werden konnte. DieArbeitsteilung vollzog sich nicht wie heute innerhalb des Betriebes, sondern durch die Ent-stehung immer neuer Gewerbe, deren Rechte voneinander sorgfältig abgegrenzt wurden.
Aber nicht nur der Berkehr mit gewerblichen Erzeugnissen war von dem Gesichts-punkte aus geregelt, den Absatz auf dem städtischen Markte dem ortsansässigen Hand-werker zu sichern und anderseits dem Verbraucher eine möglichst vollständige und ent-sprechende Befriedigung seines Bedürfnisses zu gewährleisten. Es wurde auch auf der anderenSeite dafür vorgesorgt, daß alles, was an Lebensmitteln und sonstiger Zufuhr in dieStadt hereinkam, zunächst dem städtischen Konsumenten zum Kaufe gestellt wurde.Der Verkauf an Wiederverkäufe! wurde erst eine bestimmte Zeit nach Eröffnung desMarktes gestattet; das Verbot des Barkaufes vor den Thoren sorgte dafür, daß die Land-wirte mit ihren Waren wirklich in die Stadt kamen, die Stapel- und Niederlagsrechtezwangen den fremden Kaufmann mit den Gütern, die er aus der Ferne brachte, in derStadt zum Verkaufe anzuhalten. So ist auch hier das Vorzugsrecht der Konsumentenund seine Sicherung gegen das Eindringen des Zwischenhandels leitender Gesichtspunktfür die städtische Verwaltung.
Nichtsdestoweniger entwickelte sich im Laufe der Zeit in den Städten ein Klein-handel mit „Psennwerten für den armen Mann", notgedrungen geduldet als un-entbehrlicher Vermittler für jene unbemittelten Bevölkerungsschichten, welche von derHand in den Mund leben und sich nicht auf den Wochen- oder Jahrmärkten für längereZeit im voraus versorgen können. Es gibt drei Gruppen solcher Händler, die Höker,welche die sonst nur auf dem Wochenmarkte erhältlichen Lebensmittel feilhalten, danndie Krämer und die Gewandschneider, welche mit den von weiterher gebrachten undin der Regel nur auf Jahrmärkten erhältlichen Kaufmannswaren, mit Spezereien, Tuchenund ähnlichen Artikeln handelten.
Der Großhandel beschränkt sich auf solche Güter, die im Stadtgebiete nicht er-zeugt wurden, wie Gewürze, Südfrüchte, getrocknete und gesalzene Seefische, Pelze, feineTücher und Seidenstoffe, in manchen Gegenden auch Salz, Wein und Eisen. Er wurdeausschließlich in der Form des Wunder- und Meßhandcls betrieben. Der Groß-kaufmann aus den Städten, welche durch ihre Lage an der See, an den großen Handels-straßen oder in den betreffenden Produktionsgebieten die natürlichen Vermittler diesesVerkehrs waren, zog mit seinen Wagen und Saumtieren durch das Land und setzte seineWare auf den Jahrmärkten und Messen und in den städtischen Kaufhäusern ab.
Die ganze Entwickelung des städtischen Wirtschaftslebens im Mittelalter,wie wir sie jetzt zu schildern versuchten, schließt organisch an die Wirtschafts-verfassnng des Fronhoses an. Wie früher der Fronhof mit seinen Hintersassen,bildete jetzt jede Stadt mit ihrer Landschaft ein geschlossenes Wirtschaftsgebiet; nur daßdie kleinen Sonderwirtschaften, die früher in dem gegliederten Organismus der ge-schlossenen Hauswirtschaft des Fronhoses zusammengefaßt waren, jetzt selbständiggeworden sind, und daß an Stelle der gezwungenen Arbeitsteilung innerhalb derWirtschaft des Grundherrn die freie Arbeitsteilung zwischen den selbständig gewordenenbürgerlichen und bäuerlichen Einzelwirtschaften des Stadtgebietes getreten ist.
Die Berufsstände des Bauern, des Handwerkers und des Händlers habensich gebildet. Noch fehlt aber ein gewerblicher Arbeiterstand im heutigen Sinne.Der Handwerksgeselle, der Gehilfe des Kaufmanns führen keine eigene Wirtschaft; siesind Glieder des Haushaltes ihres Meisters oder Handelsherrn, mit dem sie nicht nurin eine Produktionsgemeinschaft, sondern auch in eine Konsnmtionsgemeinschaft ein-geordnet sind. Wie sie in seiner Werkstätte arbeiten, leben sie an seinem Tisch und unterseinem Dach, und sie bilden auch insofern keinen eigenen Bernfsstand, als ihre Stellungnur den Durchgang zur Selbständigkeit bedeutet, den jeder mitmachen muß, sowie jederGeselle anderseits die Gewißheit hat, dereinst selbst Meister zu werden. Daher ist in dermittelalterlichen Stadtwirtschaft auch die Arbeiterfrage nicht vorhanden.