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Zehnter Band. Der Weltverkehr und seine Mittel. Zweiter Teil: Geistiger Verkehr.
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Die Weltwirtschaft.

wirtschaften. Die Landbewohner bringen Lebensmittel und Rohstoffe in die Stadtund kaufen für den Erlös die geiv er bliche Arbeit der Städter; zunächst in der Formdes Lvhnwerks, d. h. sie lassen ihre eigenen Rohstoffe durch den städtischen Gewerbs-mann zu Gebranchsgegcnständen für ihren eigenen Bedarf verarbeiten, so daß dieser nurseine Arbeitskraft und die notwendigen Werkzeuge beistellt. Dabei kommt der Gewerbe-treibende entweder in das Hans des Landwirtes und erhält dort Wohnung, Kost undTagelohn, bis die Arbeit vollendet ist (Störarbeit), oder er übernimmt den Rohstoff zurBearbeitung in seiner eigenen Wohnung oder Betriebsstätte (Heimwerk); letzteres ist dieRegel dort, wo stehende Betriebsmittel und Werksvorrichtnngcn notwendig sind, wiez. B. Mühlen, Walken, Feueressen. Beide Betriebssormen kommen auch schon bei dergeschlossenen Hauswirtschaft vor, nur das; das Entgeltliche und Berufsmäßige der gewerb-lichen Arbeit weniger hervortritt. Der Störarbeiter hat seinen Vorläufer in demhelfenden Nachbar, der Heimwerker in dem Besitzer einer Mühle, Walke oder ähnlichenVorrichtung, der anfänglich nur die Benützung dieser Geräte dem Nachbar gestattet,dann die Überwachung und endlich auch die Leistung der Arbeit selbst übernimmt. Dem-gemäß herrschte im Anfange der Städte in ihrem Gewerbebetriebe das Lohnwerk vor.Der zünftige Handwerkerstand des Mittelalters ist keineswegs das, was man sich heuteunter Handwerkern vorstellt, das ist ein Stand kleiner Unternehmer, sondern vielmehr eingewerblicher Arbeiterstand, der sich von dem heutigen nur dadurch unterscheidet, Laß dereinzelne Arbeiter für eine Mehrheit von Konsumenten, nicht aber für einen einzelnenUnternehmer arbeitet. Erst allmählich bürgert sich die Beistellung des Rohstoffes durchden Meister ein, anfänglich bloß für die ärmeren Kunden. Damit taucht eine neue Be-triebsform auf: das Handwerk oder Preiswerk, das allerdings seinen Vorläuferebenfalls schon in der überschüssigen Erzeugung von Produkten des bäuerlichen Haus-fleißes (wie Leinwand, Wollenstoff, Holzwaren) für den Markt hat. Der Meister istjetzt in dem Besitze sämtlicher Produktionsmittel, der Arbeitskraft, der Werkzeuge unddes Rohstoffes, und in dem Preise, den er für das fertige Erzeugnis erhält, ist nichtnur die Vergütung für seine Arbeitsleistung wie beim Lohnwerker, sondern auch dasEntgelt für den von ihm gelieferten Rohstoff enthalten. Doch ist sein Betrieb aus-schließlich Kundenproduktion. Der mittelalterliche Handwerker arbeitet immer fürden unmittelbaren Absatz an den Verbraucher, hauptsächlich auf Bestellung. Was erauf Vorrat erzeugt, setzt er nicht an den Zwischenhändler, sondern auf offenen Märktenan den Verbraucher ab.

Dies kommt auch in der städtischen Wirtschaftspolitik zum Ausdrucke. DerKonsument des Stadtgebietes soll für seinen Bedarf ein ausschließliches Kauf-recht, der städtische Gewerbetreibende für seine Waren ein ausschließliches Ab-satzrecht auf dem städtischen Markte haben. Daher wird Sorge getragen, daß wo möglichalles in der Stadt selbst erzeugt wird. Der Fremde wird auf dem Markte nur not-gedrungen geduldet, und ist ein Gewerbe in der Stadt nicht vertreten, so sucht der Ratmit Opfern und Begünstigungen einen fremden Meister zur Ansiedelung zu bewegen.

Dem gleichen Grundgedanken entspringt eine Reihe von Maßnahmen, welcheregelnd in das Verhältnis zwischen Handwerkern und Kunden eingreifen und eine Aus-beutung des Monopolsrechtes der ersteren zum Schaden der letziercn verhindern sollen: dieobrigkeitliche Beschau und Prüfung der Waren aus ihre Güte, der Erlaß von Preistaxen fürdie verschiedenen Erzeugnisse und Arbeitsleistungen, die Festsetzung öffentlicher Verkaufs-plätze, auf denen die Verkäufer derselben Ware nebeneinander im offenen Wettbewerbunter Überwachung des Marktmeisters feilhalten. Aus demselben Grunde mußte auchdas übermäßige Wachstum eines einzelnen Betriebes unwillkommen erscheinen. Es er-schien überflüssig, wenn man ausschließlich die Versorgung des Stadtgebietes ins Augefaßte, und gefährlich für die Aufrechthaltung des unmittelbaren Verkehrs zwischen Er-zeugern und Verbrauchern, wie für die Sicherung des Fortkommens der übrigen Meister,ihrer „bürgerlichen Nahrung". Daher rühren die zahlreichen Verbote, mehr als einebestimmte Zahl von Gesellen zu beschäftigen, was wieder zur Absplitterung immer neuer