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Da die katholische Genossenschaft das Gesuch um Abänderung verschiedener Bestimmungen die-ses Beschlusses stellte, so beschloß der Regierungsrath am 10. November 18-12:
1) Was ihre geäußerten Wünsche in Betreff der Errichtung eines Thurmgeläutes so wie derihnen zugesicherten Unterstützungen, resp. Entschädigungen, anbetreffe, so enthalte ihr Revisionsgesuchkeinerlei Gründe, welche nicht schon bei frühern Berathungen vorgelegen hätten, oder zu einer Ab-änderung der dießfälligen Bestimmungen des erwähnten Beschlusses veranlassen konnten.
2) Sei dagegen die katholische Gemeinde (Kirchgenossenschaft) in hier aufgefordert, sich vorAblauf dieses Monats bestimmt darüber zu erklären, ob sie dem Regierungsbeschluß vom 8. Sepr.,so weit er sie betrifft, nachkommen wolle.
3) Stehe dem Wunsche der Petentcn, als katholische Gemeinde bezeichnet zu werden, kein Be-denken entgegen, indem dieser Ausdruck allerdings in frühern Gesetzen vorkomme, im klebrigen aberdurch denselben die bisherigen eigenthümlichen Verhältnisse der katholischen Gemeinde (Kirchgenossen-schaft) in hier in keinerlei Weise eine Veränderung erleiden sollen.
Am 30. entschied sich die katholische Gemeinde zur Annahme des Regierungsbeschlusses, wünschtejedoch noch eine Erläuterung über einige Theile desselben, die sie am 3. Dezember 1812 vom Re-gierungsrath dahin erhielt:
Sei der Sinn des Art. 0 des Beschlusses einfach der, daß man sich das Recht vorbehaltenhabe, in einem wirklichen Nothfalle über die Augustincrkirche zu einem andern bleibenden Zweckezu verfügen, gegen Entrichtung der dort festgesetzten Entschädigungen.
Am 25. Februar 1813 genehmigte der Regierungsrath die Pläne und Kostenberechnungen fürden Bau der katholischen Kirche mit einigen Abänderungen, und zwar wurde beschlossen, es soll derprojektirte Thurm und die zweite Sakristei gegen den Hof der Hochschule weggelassen, somit dieScheidemauer zwischen der Kirche und dem Münzgebäude bis über die Chorgewölbe angelegt undbis an den Dachgiebel aufgeführt, die Zugänge auf den Dachboden nicht vom Münzgebäude ausgesucht werden, und bleibe dem Staat vorbehalten, über den Dachboden der Abseite gegen den Hofden von der katholischen Gemeinde anzubringenden Durchgang von dem Hochschulgebäude her nachdem Münzgebäude zu benutzen.
In Folge dieser Beschlüsse begann, nachdem das Korn aus den Schütten entfernt worden, imFrühling des Jahres 1813 der Bau, d. h. die Umwandlung des Gebäudes in eine Kirche, unvdas Ganze wurde im Oktober 1811 vollendet. Die Leitung des Baues hatte Herr Architekt Ferdi-nand Stabler von Zürich , der sowohl die betreffenden Baupläne als auch die Zeichnungen der Al-tares der Kanzel, Orgel u. s. f. anfertigte.
Die Maurerarbeit führte Herr Heinrich Staub von WolliShofen, die Steinmctzarbeit die HerrenSteinhauer Strübi und Ruckstuhl, die Zimmermannsarbeit Herr Zimmcrmcister Friedrich SalomonUlrich, die Schreinerarbeit die Herren Schreinermeister Valester, Ochsner und Baur aus. Die Altareund Kanzel wurde von den Herren Gebrüder Müller, Bildhauer, von Wyl im Kanton St. Gallen für die Summe von 2819 fl. angefertigt. Die Glasgemälde fertigte der Miniaturmaler Hirnschrotan. Die in den beiden Seitenschiffen befindlichen Glasgemälde wurden von den damaligen Mitglie-dern der kirchlichen Vorsteherschaft in ihren Kosten hergestellt und der Kirche geschenkt. Der dieß-fällige Kostenbetrag belauft sich auf 760 fl. Die Seitenaltargemälde und das Freskogemälde obdem Ehorbogen wurden von dem Künstler Paul Deschwanden von Stanz gemalt. Die Orgel, welche