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beigegeben wird. Er besorgt die Anordnung des städtischen Archives und führt die alphabetischegenealogische Bestandliste über die stadtbürgerlichen Familien. 3) In den Sitzungen des engernStadlrathes und seiner Kommissionen steht ihm eine berathende Stimme zu. >4) Er führt die Rech-nung über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkanzlei und über die Sportelnkasse. 5) Er be-sorgt überhaupt diejenigen Aufträge, welche ihm durch den größer» und engern Stadtrath ertheiltwerden. 8 91 Die Bekleidung einer andern besoldeten öffentlichen Stelle ist dem Stadtschreibcruntersagt. 8 92. Die Besoldung des Stadtschreibers beträgt jährlich 800 fl. nebst einem Vierttheilder Spötteln. Er genießt freie Wohnung auf dem Stabthause. 8 93. Der Stadtschrciber hat fürdasjenige, was ihm in seiner amtlichen Stellung anvertraut werden muß, zwei annehmbare Bürgenzu stellen, die solidarisch unter sich haften.
Der S ch i r m sch r ei der. 8 94. Derselbe ist der Sekretär der städtischen Vormundschaftsbe-hörde und besorgt als solcher sämmtliche mit dieser Stelle verbundenen Geschäfte. Bei den Sitzungendes Schirmvogtciamtes hat er berathende Stimme. 8 95. Die Bekleidung einer andern besoldetenöffentlichen Stelle ist dem Schirmschreibcr untersagt. 8 96. Die Besoldung desselben besteht in 700 fl.und freier Wohnung. 8 97. Der Schirmschreiber hat für dasjenige, was ihm in seiner amtlichenStellung anvertraut werden muß, zwei annehmbare Bürgen zu stellen, die solidarisch unter sich haften.
Der R e ch en sch r ei der. 8 98. Er besorgt die Sekretariatsgeschäfte bei den Kommissionendes engern Stadlrathes und die RechnungSgeschäfte dieser Behörde nach Vorschrift des dicßfälligenReglements. Auch ist er der Stellvertreter des Stadtschreibers in denjenigen Fällen, in welchendieser verhindert wird, die ihm nach 8 90, Nr. 2, 4 und 5 obliegenden Verrichtungen vorzunehmen.8 99. Als Besoldung bezieht der Rechenschrciber 600 fl. nebst Antheil an den Sporteln nach Maß-gabe des 8 112.
Die Polizeisekretäre. 8 100. Ihnen liegt die Besorgung derjenigen Sekretariatsgeschäfteob, welche mit der Verwaltung der städtischen Polizei zusammenhängen. Das Nähere über denGeschäftskreis der Polizeisekretäre bestimmt das Reglement des engern Stadtrathes. 8 101. DieBesoldung derselben besteht in 600 fl. für jeden und Antheil an den Sporteln nach Maßgabe des8 112 .
Der Sekretär für das Armen wesen. 8 102. Derselbe besorgt die SekretariatSgeschästesowohl der Armenpflege als sämmtlicher unter ihr stehenden Kommissionen, so wie allfälliger Kom-missionen des engern Stadtrathes, sofern ihm solche durch das Reglement dieser Behörde übertragenwerden. 8 103. Seine Besoldung beträgt 500 fl. nebst Antheil an den Sporteln nach Vorschriftdes 8 112.
Die Kanzlisten. 8 104. Sie sind zur Unterstützung des Stadtschreibers und des Schirm-schreibers (unter deren unmittelbarer Leitung sie arbeiten), so wie des Polizeibürcau bestimmt. Diegenaueren Vorschriften über ihre Verrichtungen enthält das stadträthliche Reglement. 8 105. DerKanzlist des Schirmschreibers versieht in Abhaltungssällen des Letzter» als Substitut seine Stelle,und hat in Folge dessen zwei annehmbare Bürgen zu stellen, die solidarisch unter sich haften. 8 106.Die Besoldung des Kanzlisten des Schirmschreibers besteht in 400 fl., diejenige der übrigen Kanz-lisien in 350 fl. nebst dem ihnen nach 8 112 zufallenden Antheil an den Sporteln.
A l lg e m ei n e B e st i m m u n g e n. 8 107. Die Wahl sämmlicher Angestellten der Stadtkauzlei(oben 8 69) steht dem engern Stadtrathe zu. 8 108. Die Amtsdauer des Stadtschreibers und deS
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