Buch 
Wittenbergs Denkmäler der Bildnerei, Baukunst und Malerei / herausgegeben von Johann Gottfried Schadow
Entstehung
Seite
68
JPEG-Download
 

68

welchen Ihr selbst genannt und begehret habt, hatte mögen gegeben werden, wie ich gern geft«hen hatte; denn unsere Gemeine hat ihn nicht wollen lassen, auf daß wir hier auch Leute behiel-ten, durch welche wir andere erziehen und andern Städten dienen möchten. So schicke ich Euch

nun Michael Harlein rc. rc." Eine zweite Einladung ging in demselben' Jahre von Hamburg

ein, wurde aber gleichfalls abgelehnet. In Braunschweig gewann erst im Jahr 1528 nach har-tem Widerstand die neue Kirche festen Grund; hierher war Vugenhagen der Einladung der Evan-

gelischen gefolgt und er gab der Stadt die erste evangelische Kirchenordnung. Die Bürger vonBraunschwcig baten den Kurfürsten von Sachsen um einen verlängerten Urlaub für Bugcnhagen,allein Luther redete es dem Kurfürsten diesmal mit dem Bemerken aus:es liegt mehr an Wit-tenberg als an drei Braunschweig ." Kaum war er zurück, so erging von Hamburg eine zweiteEinladung an ihn, und da Luther diese Stadt mit Recht für einen der wichtigsten Platze derevangelischen Kirche in Norddeutschland hielt, war er sehr bereitwillig, Vugenhagen auf längereZeit dort zu lassen. Auch Hamburg erhielt eine Kirchenordnung von ihm und die Umwandlungdes Johannis-Klosters in eine gelehrte Schule. Ueber die hier vollbrachte Arbeit, schreibt erseinen Freunden nach Wittenberg :Meine, dem Senate übergebcne Kirchenordnung, wird nun-mehr dem Volke vorgelegt, um zu erfahren, ob noch etwas daran auszusetzen ist, sodann wirdsie ausgegeben werden. Es ist mir freilich nur zu viel Zeit verstrichen. Ich sehne mich, Euchwieder zu sehen. Eine unabwendbare Nothwendigkeit halt mich hier noch zurück. Schweiß hat'sgekostet; aber Christo Dank! nicht vergebens! Christus wird sein Werk hier bald vollenden."Mit größeren Schwierigkeiten hatte Vugenhagen in Lübek zu kämpfen, wohin er im Jahre 1530verlangt wurde. Die Bürgerschaft batte trck mit d-m katholisch gesinnten Senate heftig ent-zweit, Bugcnhagen vereinigte die Partheicn und versicherte die Ruhe durch die eingeführte Kir-chcnordnung (Christliche Ordcninge der Keyscrliken Stadt Lübeck , 1531).

Mit seinem Vaterlande, Pommern , war Vugenhagen in beständig freundschaftlichem Verkehrgeblieben; hier hatte sich in den einzelnen Städten nach und nach die neue Lehre verbreitet,weniger geneigt, war die Ritterschaft auf dem Lande, desto entschlossener die jungen HerzögeBarnim und Philipp. Sie ersuchten den Kurfürsten Johann Friedrich , ihnen, zur Förderung derbegonnenen Reformation, ihren werthen Landsmann auf einige Zeit nach Pommern zu schicken.Bugcnhagen erhielt die gewünschte Erlaubniß, und in der kleinen Stadt, wo er zuerst als Lehreran der Stadtschule gearbeitet hatte, erschien er jetzt auf dem daselbst versammelten Landtage,um für sein geliebtes Vaterland, die Kirchenordnung zu entwerfen, die hernach auch in Witten­ berg unter dem Titel;Kerken-Ordening im Lande to Pommern " 1535, erschien. An dem stren-gen Bescheid, den Herzog Barnim der Ritterschaft,die freventlich von Trcptow fortgeritten,"und sich an das Rcichskammcrgericht in Wctzlar wandte, um der Reformation Einhalt zu thun,hatte gewiß auch Bugcnhagen Antheil. Da die Ritterschaft fernern Verzug verlangte, und denHerzog aufforderte, anderwärts noch Rath einzuholen, erhielt sie einen Bescheid, worin es heißt;Das gemeine Sprüchwort lehret: die Zeit bringt Rath. Wo aber die unvermeidliche Noth,und ein Weg allein vorhanden, da ist Rath theuer und geringe, die Sache mag auch nicht, die-weil dieselbe auf eine Seite allein dringt, und hin und her, wie der Rathschlager Recht ist, be-