Erstes Kapitel. -
zur Eroberung dieses Königreichs beyzustehen, unterdiesen dreyen, freylich etwas harten Bedingungen.
Einmal, der König sollte dem römischen Stuledie Stadt Gaeta, und das ganze Stück des Kö-nigreichs Neapel abtreten, das zwischen dem Ga-nglions und den Gränzen des Kirchenstaats liegt.
ZweytenS, das übrige dieses Königreichs Nea.pel sollte nicht dem Könige, sondern seinem zweytenSohne, dem Prinzen Heinrich in Besitz gegebenwerden.
Drittens, der König sollte dem Pabste gegendie Rebellen,LehnSträger des römischen Stuls, Hül-fe leisten, das war so viel, der König, der bereitsseinen Bundesgenossen, den Herzog von Ferrara, soschlecht gegen den Pabst geschützt hatte, sollte nunseine Hände zu dessen gänzlicher Unterdrückung dar-biethen : Denn der Herzog von Ferrara war ins-besondere derjenige, auf den dieser Artikel zielete,sowohl als auf den Herzog von Urbino: und über-haupt waren in seinen Augen alle diejenigen rebelli-schen Vasallen des römischen Stuls, die ihre Staa-ten gegen den Pabst vertheidigten.
Die erste und die letzte von vielen drey Bedin-gungen betrafen den gegenwärtigen Vortheil desPabsies: er wollte sich ausbreiten, er wollte ge-nießen: Die zwote hatte ein entfernteres Interesse,er wollte auf den, schon an sich geschwächten Thronvon Neapel einen schwachen Prinzen setzen, denman inskünstige leicht davon stürzen könnte: undgleichwohl schielte auch diese Clausel selbst mst aufA 4 den