Band 
Vierter Theil.
Seite
232
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LZ2 Sechstes und letztes Buch.

^ ' vier Herzogthümer nicht ein jährliches Einkam-»544 men vsn ein hundert tausend Livres, franc undfrey von allen Abgaben, Herschössen, so sollte manjhm noch das Herzogthum Alenzon dazu geben.

Die Tochter des Kaisers, wenn die seine Gemahllinn würde, sollte zu ihrem Witrhum vierzig tau.send Livres haben, und seine Nichte, im gleichenFalle, dreyßig tausend. Der Kaiser gab seinerScits zum Brautschatz — was? das ward eben« !fals noch nicht anders ausgemacht, als durch einEntweder, und die Wahl davon ward wieder demKaiser überlassen. Dieser Brautschatz sollte ent-weder das Mailändische*), oder die Niederlandeseyn, je nachdem der Herzog von Orleans die Toch.

<er, oder die Nichte des Kaisers heyrathen wär,de**). Der Kaiser mußte doch gewiß wissen,was er abtreten, oder nicht abtreten wollte: daer also anstatt förmlich zu schließen, diese Wahlvorschlug, so gab er genug zu verstehen, daß erkeines von beiden missen oder geben wollte: gleich-wohl hatte er einen Vorwand zu diesem Aufschub: idenn da die Vermahlung nicht eher als nach acht

Monaten

*) Der Kaiser hatte die Investitur von Mailand demSpanischen Prinzen Philipp, seinem Sohn denn Oct. 1540 bereits ertheilt, und dieß bewiesdeutlich einen festen Entschluß, dasselbe niemalsan Frankreich abzutreten. Carl der Fünfte ander-te nicht leichr dergleichen Entschließungen. DieseDelehnung ward den 5 Iul. 1546 durch eine an- .derweitige bestätiget.

**) Die Niederlande, wenn er dreTochter; basMai»la irdische, wenn er die Nichte des Kaisers hryra,thue. s