Z48 Dritte, Abhandlung.
fen gegen LieUebrrkreter untersagt: man kam selbstallem Vorwande eines Friedensbruches zuvor, unddeswegen ward ein Reichsgericht zur Entscheidungder Streitigkeiten, die unter den Reichösiändenentstehen könnten, aufgerichtet, und dieß ist dasCammcrgcricht.
Auf eben diesem Wormscr Reichstag begicngder Kaiser eine sehr merkwürdige Schwachheit, in-dem er sich verband, ohne Einwilligung der Reichs-stände, in dem Namen des Reichs, keine Allianzmit auswärtigen Machten zu machen. Dieß wardas erste mal, daß die Kaiser, die seit den Zei-ten , da das Kaiserthum aus dem Hause der Carolin-ger gegangen war, sich so vieler Rechte begeben,und so manche Beschimpfung verschluckt hatten,ihre Freyheit zum ersten male durch ein öffentli-ches Gesetz eingeschränkt sahen.
Die Stände wollten ihrem Haupte noch eineandere Beschimpfung zufügen, diese nemlich, daßsie mitten an seinem Hofe eine beständige j Regie-rung anlegen wollten, die alles, was sie zum Be-sten des deutschen Reichs dienlich finden würde,;»thun berechtiget seyn sollte: nach langem Wider-setzen wsn Seiten des Kaisers, und nach langemAndringen von Seiten der Stände, ward der Na-me verworfen, und die Sache eingeführt; manernannte acht Räthe, die beständig dem Kaiser-lichen Heft folgen, und an demselben für die Vor-theile des Reichs sorgen sollten, und dieß nannteman den Rsichshofrath. Dieß waren acht Kund-schafter, veur Kaiser aufgebürdet wurden, acht
Richter