Band 
Vierter Theil.
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Dritte Abhandlung. Z49

Richter seines Betragens und seiner Handlungen.Aber der Hof that an ihnen, was er zu thun ge-wohnt ist, er verführte, er bestach sie. ' DieKai«ser verstunden die Kunst Liese Einrichtung, diefür sie beleidigend, ihnen sehr beschwerlich, undwider ihren Willen eingeführt war, zu ihrem ei-genen Vortheile zu gebrauchen, und von sich alleinabhängig zu machen. Sie haben diesen Reichs-hofrath so gar dem Rcichs-Cammergerkchte sehr vor-rheilhaft entgegen gestellt, und der Streit zwischendiesen beiden Gerichten hat den Kaisern einige Ge-richtsbarkeit wieder verfchaft: aber in denen Zei-rcn, von welchen wir hier reden, nemlich bey demTode des Kaisers Maximilians war der Reichs-hofrath wirklich nur ein neues Denkmal der Ti-ranney der Rcichöstandc gegen den Kaiser.

Nehmen wir nun alles, was wir von den ver-schiedenen Perioden der deutschen Regierungsvcrrfajsung bisher gesagt haben, kürzlich zusammen,so siehet man, daß nach Abgang der Carolinger,und seit der Zeit, da dasKaiserthum aufDeutsch-land gefallen ist, bis auf den Tod Maximiliansdes I. die Macht der Stände fast nicht aufgehörthat, sich zu erheben, noch die Macht der Kaiserzu sinken. Während eines so langen Zeitraumssind zwar diese beiden Mächte nicht jederzeit mitgleichen Schritten, eine zu ihrer Größe, die an-dre zu ihrem Untergänge gegangen: die Zeitläufteund Umstände sind bald dieser, bald jener Par-they zuweilen günstig, zuweilen unglücklich gewe-sen, und diese Umstände haben sich tausend mal

verän-