z6r Dritte Abhandlung.
nrals von einer einseitigen Rechtsgelehrsamkeit ent-schieden ? Muß man nicht vielmehr in dem allge-meinen und unwandelbaren Völkerrechte die Ent-scheidung derselben suchen? und kennet das Völ-kerrecht Titel/ die heiliger wären, als die Ver-jährung und die Verträge? Endlich eben dieseDeutschen, die die Verjährung, wenn sie ihnenzuwider ist, verwerfen, haben sie nicht eben sovielen Vortheil davon, als alle andere Nationen,wenn sie die Gültigkeit derselben behaupten? Aufwas für einen andern Titel können sie den Ursprungihrer Macht gründen? Welchen andern Grundwollen sie den Franzosen entgegen setzen, wenndiese das Reich und alle Länder, die Carl derGroße erobert hatte, wieder fodern, wenn sie sa-gen sollten, daß alle diese mit so vielem Französi-schen Blute gemachte Eroberungen der Hauptkro-ne Carls des Großen angehenkt, und nach denGesetzen der Französischen Monarchie schlechter-dings nicht Hätten davon Mtrennet werden können»War es, zum Exempel, nicht seltsam, daß dieDeutschen sich unterstunden, den Franzosen dieKönigreiche Burgund und Arles wieder abzufedern,deren jenes 879 . von Boso, dieses 888-von Ru-dolph, einem Sohn Conrads, Grafen von Paris,beyde gegen die Carolingischen Könige usurpirt,beyde durch einen Thronfolger dieser unrechtmäßi-gen Besitzer im Jahre 102z. dem deutschen Rei-che überlassen waren, und seit vielen Jahrhunder-ten von den Königen in Frankreich wieder in Be-sitz genommen sind: gleich als ob Bosons undRu-
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