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Vierte Abhandlung.
-aß ihm dasselbe nicht gehörte. Ferdinand undJsabelle selbst haben bey verschiedenen Gelegenhei-ten die Gerechtsamen des Hauses Navarra erkanntund eingestanden.
Im Jahre 149z. wurden sie zugleich mit Carldem Vlll. Könige von Frankreich zu Schiedsrich-tern zwischen den verschiedenen Linien dieses Hau-ses, die um die Crone von Navarra stritten, er-wählt, und sprachen ihr Urtheil zum Besten ebendieser Calharina von Foix, der Gemahlinn Jo-hanns von Albret, die Ferdinand nachgehend-beraubte.
In 1494. schickten sie ihre Gesandten nachPampelona, daß sie bey der Crönung dieser Ca-ktzarina von Foix mit gegenwärtig seyn mußten.
In den Jahren 7497. 1499. 1504. i; 10.sodcrtcn Catharina von Foix und Johann vonAlbret, von Ferdinand verschiedene NavarrischePlatze zurück, die er zu ihrem Nachtheil unrecht-mäßig befaß. Auf diese wiederholten Federungenantwortete er niemals, daß er für sich, oder vonSeiten seiner Gemahlinn Jsabella ein Recht anNavarra härte: er führte eine Menge, aber kah-ler und ungegründeter Ausflüchte an; aber dasSystem einer Abtretung, die Blanca eine Gemah-linn des Königs von Castilien sollte gemacht ha,den, war noch nicht geschmiedet.
g ) Die dritte Einwendung der Spanier waraus der Genealogie des Hauses von Foix herge-nommen. Aus der Ehe der Eleonora von Arra-gonim mit Gast» von Foix waren zween Söhne
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