z8o .Vierte Abhandlung.
ohne das geringste Interesse enthielt, ja so gar ei,nen Verzicht auf alle andere Güter des Hausesvon Foip, dafür sie ihm vier tausend Livres jähr.liche Einkünfte geben sollte. Gasts von Foip,Herzog von Nemours, und Sohn des Vicomtevon Narbonne, der sich durch die ganze Gnade sei-nes Oheims, Ludwigs des XII. unterstützt sahe,föchte diesen Vergleich an; aber nur in so fern erdie Güter des Hauses von Foix betraf, die mitder Crone von Navarra nichts gemein hatten.Dieser junge Held, dessen große Vorzüge seinenAnsprüchen ein Gewicht hätten geben müssen, triebsie gleichwohl niemals bis auf das Königreich Na-varra. Er starb im vier und zwanzigsten Jahre,und seinen Proceß, der noch nicht entschieden war,ivard von seiner Schwester, Germana, der zwokcnGemahlinn Ferdinands des Cakholischen fortge-setzt und von ihr im Jahre 1517. verlohren.
Also hatte die Linie von Narbonne allgemeineund besondere Gesetze, ihr eigenes Geständnis,und einen richterlichen Ausspruch gegen sich.
Endlich schämten sich die Spanischen Be-vollmächtigten nicht ein fünftes Mittel anzuführen,das sich aber, weit es zu lächerlich war, selbstvernichtigte. Sie sprachen, ich weiß nicht vonwas für Traktaten, die unter den Königen vonSpanien und Navarra vorgegangen seyn, undwodurch diese letztem zu einer Art von Einziehungihrer Länder, zum Vortheil der Könige von Spa.nien, ihre Einwilligung gegeben haben sollten, imFall sie jemals die Franzofen zu Hülfe riefen.
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