Band 
Vierter Theil.
Seite
384
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z84 Vierte Abhandlung.

be von weiblicher Seite wäre, das erste Exem-pel , das dem Salischm Gesetze in der Geschichtedes Herzogthums Burgund widerspricht.

Der König Johann vereinigte Burgund mitder Crone: aber diese Vereinigung daurete nichtlarrge. Den 6. September iZ 6z. ward Philippder Kühne, der vierte seiner Söhne, zum Her-zoge von Burgund gemacht, um dieß Herzogthumfür sich und seine rechtmäßigen Erben zu besitzen.

Der König Johann gab, mit eben dieser Actedem Herzogthum Burgund den Titel und Rangder ersten Paine von Frankreich.

Die männliche Nachkommenschaft Philipps desKühnen besaß dieses Herzogthum bis 1477. undda starb Carl der Schreckliche, und hinterließnur eine Tochter, die Maria von Burgund.

Ludwig der XI. wollte damals die Maria vonder Thronfolge ihres Vaters ausschließen, undberief sich auf das Recht dcö Rückfalls an dieCrone, wenn keine männliche Erben da waren.

Inzwischen konnte dieß Recht des Rückfallsdamals noch nicht stattfinden, denn Johann, Grafvon Revers lebte noch, und stammte von dem er-sten Appanagjerten Philipp dem Kühnen ab: wie >Man aber den Grafen von Revers gar nicht in die-sem Handel gemischt stehet, so ist zu vermuthen,daß sich Ludwig der Xl. wegen seiner Rechte mit ^ihm verglichen, und dieselbe erhandelt habe.

Man greng also in der ganzen Sache so zuWerke, als wennaüe männliche Nachkommen Phi«lippö des Kühnen ausgestokbm wären»

Nun