Band 
Vierter Theil.
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Z92 Fünfte Abhandlung.

die denselben angehen, nicht gründlich genug ge-prüft haben.

6. Man findet nicht die geringste Spur, daßdas Gedächtnis des Scmblanzay wieder hergestelltund ehrlich erklärt sey, da doch dieses die natür-lichste Folge der Entdeckung seiner Unschuld seynmußte, die nach dem Tode des Canzlers dü Pratder Herzoginn von Angouleme und der Hinrich-tung des Gentils keinen Widerspruch mehr hättefinden können.

7. Wie hatte SemblanzayS Proceß längerals fünf Jahre dauren können, wenn die Entschei-dung desselben bloß von einer Quittung abgehan-gen härte? Eö wäre bloß darauf angekommen,daß man ein Inventarium des Surintendantengemacht, und im Fall die Quittung sich nicht ge-funden, ihn verdammt hätte.

8. Selbst die Epoche der Gcfangennehmungdes Präsidenten Gcnrils widerspricht der Geschich-te, die ich bestrcite. Er ward erst gegen i

in Verhaft gezogen. Wenn nun, wie die Ver-theidiger der gestohlnm Quittung sagen, die Her-zoginn von Angouleme, die ii. starb, sterbenddieses Geheimnis der Bosheit entdeckt hatte, hät-te man mit der Gcfangennehmung des Ventils bisIszz. gewartet?

Die Gründe, die Erzählung von der gestohl-nen Quittung zu verwerfen, entwickeln sich mehrund mehr durch die Widerlegung der Gründe, dieman zur Bescheinigung dieser Erzählung anführt,oder hätte anführen können.

Erstlich,