Band 
Vierter Theil.
Seite
396
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Z96 Fünfte Abhandlung.

nachlebte *), in seiner Elegie die Stelle stehenlassen, daß Gentil sich dadurch vom Strange ge«rettet, daß er ihn um Semblanzays Halö gewor-fen, denn nach dieser Vorstellung hätte er sichdurch dieses Verbrechen selbst an den Galgen ge-bracht. Es ist also ausgemacht, daß Marok, in-dem er diese Stelle nicht geändert hat, darinnnicht vom Gentil, sondern vom Prevot habe spre-chen wollen, denn dem kam auch die Benennungeines Knechts des Semblanzay weit eher zu,als dem Gentil. Also ist es gewiß, daß ausMarotö Versen kein Beweis für die gestohlene Quit-tung erzwungen werden kan.

Ein andrer Beweis, den die Vertheidigerdieser Geschichte anführen, soll die Grabschriftseyn, die Theodor von Bezo über den Präsiden-ten Gentil aufgesetzt hat. Bezo lebte zu eben die-ser Zeit, ob er gleich erst gegen das Ende der Re-gierung Heinrichs des lV. starb **). Hicrist die-se Grabschrift, die nicht, wie in der Ausgabe derlateinischen Aukorn des Barbou gesagt wird, l zz8-gemacht seyn kan, denn der Präsident Gentil starberst 1542.

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Marot starb 1544, und der Präsident Gentilwar1542. gehenkt.

*') Theodor von Bezo war 1519. gebohren, undstarb zu Genf 1605. nu 87. Jahre seines Alters.