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Fünfte Abhandlung.
krimas kariüo in störe reuebak.
Verum, proti stacinus lcelus^ue Zrsnöe^Oum lucri sttu6io impoteme cgptusLonos non minus ac mulos coercer,guüo numine stic jubenre Oivüm,
Vivus hui male ste6erar rot snnos,
Lrare nunc male morruus juberur. *)
Alles was aus dieser Grabschrift, die wirhier nicht von der Seite des Geschmacks untersu-chen wellen, geschlossen werden kann, ist dieses,daß der Präsident gehenkt ward, und daß er denStrang durch die, in seinem Amte bewiesene Un-gerechtigkeiten verdiente, weil er einen GeitzLärmn bewiesen, der rechtschaffenen Leuten sowohl, als UebelthäLern fatal gewesen: aberman findet nickt das geringste darinn, daß auchnur, auf die entfernteste Art, auf das Schicksaldes Semblanzay, oder die gestohlene Quittung, zuziehen wäre.
Wir haben bereits bemerkt, daß die Schrift-steller, die von dem Präsidenten Gcntil geschrie-ben, gar keine Kenntniß von seinem Todesurthcil
müssen
*) La Röche-Flcric sagt: (in der Geschichte der Par-temente von Frankreich kol. 647:) daß Gentil andem Galgen von Montfaucon gehenkt ward, dener selbst hatte bauen lassen , und zuerst einwer-here. Diese Geschichte scheint nach des Engner-rarrd von Marigny. seiner wieder, aufgewärmt zuseyn.