Band 
Vierter Theil.
Seite
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Fünfte Abhandlung.

gleichen Schriften ausserhalb Landes schickte, wur-den dieselben in Lyon angehalten, und eines Theilsgerettet: aber man siehet, daß dieser Diebsiahlvon Schriften, nicht das geringste mit demjenigengemein habe, der an Semblanzays Schriften be-gangen seyn soll: überdcm erwähnt dieses Urtheilgar nicht des Surintendantcn, es rechtfertigt seinAndenken nicht, es nennet nicht seinen Namen,es bezeichnet ihn so gar nicht einmal auf eine cnt-fernkcre Weise.

Wenn man diesen Diebsiahl von Papieren,der in dem Urtheile angeführt wird, und dcnviel-leichk eine mündliche Sache in einem schwankendenAndenken konnte erhalten haben, mit einer Stellein dü Bauchet vergleichet, so siehet man, daßdas so ziemlich geglaubte Gerücht von der gestohl-nen Quittung, vielleicht einer ganz seltsamen Ver-bindung und Verwirrung vieler verstellten undveränderten Umstände seinen Ursprung zu dan-ken hat.

„Ungefehr im Jahr isz8 , sagt dieser,, Schriftsteller--), ward der HerrGcntil, Prä-sidcnt einer der Cammern des Parlements„ von Paris, und ein Jtaliäner von Geburt,„ beym Kopf genommen, und in die Bastiiie„ gesetzt, weil er diebischer Weise, einige,, Quittungen des verstorbenen Schatzmeisters„Poncher unterschlagen hatte; dieser Pon-„ cher war diescrhalb durch eine bey dem vier-„ eckten Thurm gesprochene Sentenz, in Pa-ris

5) ^nasles 4. xsrüe fol. 282,,