Band 
Vierter Theil.
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400
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40O Fünfte Abhandlung.

„ ris gehenkt und erdrosselt/ ob er schon für,»einen rechtschaffenen Mann in Frankreich„ paßirte."

Freylich wenn man den Namen Semblanzayanstatt Ponchers Namen setzt, so gründet sichdie Geschichte, die wir hier widerlegen, auf dasZeugniß eines gleichzeitigen Geschichtschreibers,und es ist sehr natürlich zu muthmaßen, daß,da Ponchers Unglück, weder wegen Wichtigkeitder Person, die es betraf, noch wegen der Merk-würdigkeit der Begebenheit an sich selbst, noch desLärmens, den die dabey gemachten Intriguen ver-ursachten, so ein großes Recht auf das Anden-ken der Nachwelt hakten, als Semblanzays Fall,so hat man nach und nach den Poncher vielleichtvergessen, und sich nur des Semblanzays erin-nert; man hat das, was mit Poncher vorgegan-gen, auf ihn gezogen; man hat dü Bouchek nichtweiter gelesen, und wirklich scheint er auch ebennicht dazu gemacht, daß man ihn viel lesen könn-te; oderdiesemgLN, die ihn noch gelesen, haben sicheingebildet, er habe sich in den Namen geirrek, undSemblanzay anstatt Poncher setzen müssen.

Aber diese crikische Verbesserung würde alle-zeit sehr verwegen seyn; denn eben dieser dü Beu-chet erzählt die Geschichte des Processes des Sem-blanzay, und man hak aus der Stelle, die in Ab-sicht auf Prevok, aus ihm angeführt ist, schließenkönnen, daß dü Beuchet den Surintendanten fürschuldig gehalten, da er hingegen in dieser letztemStelle den Poncher, von welchen er redete, als

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