Fünfte Abhandlung. 40z
Bischof, als seinen rechtmäßigen Richter ge-wiesen zu werden.
Ob gleich du Beuchet den Hof strafbarer vor-stellet, als den Semblanzay selbst, wegen der ab-scheulichen Bewegungsgründe, nach welchen der-selbe handelte, und selbst wegen der Mittel, dieer anwandte, so schließt er seine Erzählung gleich-wohl damit, daß er diesen Minister schuldig, undder ihm vorgeworfenen Verbrechen überwiesen er-klärt. Aber seine Erzählung ist in allen ihren Um-ständen von allen Zeugnissen aller andern Geschicht-schreiber damaliger sowohl als nachfolgender Zei-ten, so verschieden, daß man ihm so übereilt nichtfolgen darf. Hier verschwinden alle, und selbstdie bekanntesten Züge dieser Historie, und so gardie Verbindung des Handels des Semblanzay,mit dem unglücklichen Erfolge des Feldzuges inItalien. Man kan sich nicht vorstellen, daß einAnwalt von Poitiers von den Intriguen des Ho-fes, und selbst von den politischen, militärischenund öconomischcn Begebenheiten bessere Nachrichtengehabt haben sollte, als der berühmte Martin duBellay-Langey, der ein Ritter des KöniglichenOrdens, und in vielen vorzüglichen Kriegsbedie-nungcn gestanden war, der sein ganzes Leben amHofe, oder in der Armee zubrachte, dessen gan-zes Haus unter der Regierung Franz des Ersten«ine so wichtige Rolle spielte. Veaucaire, Bi-schof von Mez, der ein Lehrer des CardinalSCarls von Lothringen gewesen, der mir diesemLanzen mächtigen Hause in einer genauen Verbin-L c r drmg