Band 
Vierter Theil.
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405
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Fünfte Abhandlung.

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er angeklagt ward, unschuldig gewesen: und dießwerden wir etwas umständlicher in der Prüfungder dritten Meynung untersuchen.

DritteMeynung über Semblanzay.

A>ach Aussage des dü Bellay, dcsBeaucaire rc.

nach Aussage aller Nachrichten damali-ger Zeiten, und dem zuverläßigsten und allgemei-nen Zeugnisse der Geschichte, leugnete die Herzo-ginn von Angsulcme nicht, daß ihr Semblanzayum diese Zeit, davon die Rede war, viermal hun-tert tausend Thaler ausgezahlt habe: also hätte siegar reinen Vortheil davon gehabt, wenn sie ihmdie Quittung hätte stehlen lassen: aber sie behau-ptete, diese Summe wäre ein Depositum, daß siedem Surintcndanten anvertrauet, und van ihreneigenen Renten, und Einkünften erspart hätte r).kecuiÜLlu huiZem, leck slio nomine sich: cke-brtsm, sie recepille prolecku eN, sagt Beau-caire. „Sie sagte, wie Martin düBellay schreibt,,» daß dieß Gelder wären, die ihr der Herr vor»„ Semblanzay lange aufgehoben, und diesievon,> ihren Einkünften erspart hätte

Semblanzay bestund seiner Seits darauf, ersey der Herzoginn nichts schuldig gewesen, sie ha-be ihm. nichts aufzuheben gegeben, und die Sunuma, die er ihr ausgezahlt, wäre eben diejenige, dieder König nach Italien hätte schicken wollen.

Diese Erzählung, die der ganze Haufen derCc z Gcschicht-

u) Niü. ücklic. L. 17- n. !2.