4.06 Fünfte Abhandlung.
Geschichtschreiber als wahr annimmt *), stellt dieHerzoginn von Angouleme nicht ganz schuldig vor,sie läßt dem Anscheine nach, den Proceß zwischenihr, ukd den Surintendanten unentschieden. In-zwischen hat ste alle Stimmen wider sich, undSemblanzay alle für sich; nunmehr ist kein Mensch,der sie nicht für schuldig, und Semblanzay fürunschuldig halten sollte: und man muß gestehen,daß alle Umstände diese Meynung rechtfertigen.
1. Der allgemein bekannte Character desSurintendanten, der Ruhm, den er wegen sei-ner vernünftigen Wirthschaft, und Genauigkeitharte, die Gunst, die er besaß, und die er aufkeimnSchleichwegen gesucht hatte, die kindlicheZärtlich-keit, womit ihn der König beehrt hatte.
2. Der ungestüme, und kühne Characterder Herzoginn, ihre Wuth gegen die Gräfinn vonChattaubriant, und gegen ihre Bruder, das hef-tige Verlangen ihnen wehe zu thun, daß sie beymehr als einer Gelegenheit Hatte blicken lassen,und wovon das Haus von Foix so überzeugt war,daß Lautrer eher nicht nach Italien hatte gehen
wol-
*) De Serres, Mcjerray, der P. Daniel, D.Mont-faucou rc.
DerZortsetzrr des düHaillan sagt,mit einer possier-lichen Vorsichtigkeit, Semblanzay habe ausge-sagt, vaß er die gemeldete Summe- an gewis-se Personen ausgezahlt, m ^ ausgeliefert habe:er nennt dies« Personen m »>k, aber am Randesetzt er die Note: Nach dü Bellays Zeugniß war esdie Mutter des Königs.