Band 
Vierter Theil.
Seite
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4 io Sechste Abhandlung.

Es ist gewiß, daß man in allen Umständendieses Processes mehr die unversöhnliche Rachbe-gierde eines erbitterten Weibes, als die gerechteStrafe eines ungetreuen Ministers entdeckt.

Sechste Abhandlung.

Sie beziehet sich auf das 2. Buch,

das 6. Kap. des n. Bandes dieser Ge»schichte. Seite

Proceß zwischen der Herzoginn von An-gouleme und dem Connetable vonVourbon.

>>s ist bekannt, daß Robert von Frankreich,Graf von Clermont, der sechste SohnLudwigs des Heiligen, Beatrix von Bur-gund, die Erbinn des Hauses Bourbon heyrathe-re, und daß er der Stammvater der KöniglichenLinie von Vourbon ward.

Der Geist des Salischen Gesetzes grif inFrankreich fast allenthalben um sich. Man be-hauptet, daß in dem alten Hause Bourbon L'Ar-chamband, dessen Güter Beatrix in das Französi-sche Haus brachte, die Erbfolge jederzeit, nachdiesem Gesetze eingerichtet gewesen, und daß solange sich noch männliche Erben, auch in den ent-ferntesten Graden gefunden, dieselben allezeit, mit

Aus-