Sechste Abhandlung. 41,5
reich. Als Ludwig der XI. seine Tochter mit Pertem von Bourbon-Beaujeu vermählte, hätte ersich diese Vermählung gerne zu Nutze gemacht.Dieß mußte aber sehr schwer halten, denn da dieOrdnung der Succeßion in dem Hause Bourbondurch vorgängige Acten schon eingerichtet war, faschien es unmöglich, dieselbe umzukehren. DerKönig wollte, im Fall Peter ohne männliche Erbenstürbe, sich seiner Succeßion versichern: aberdurch den Eheconkract des Herzogs Johanns mitMaria von Berry, waren Peters Stammvettern,männlicher Abkünfte ebenfals dazu geruffen: danun die ganze männliche Abkunft des Herzogs Jo-hanns Succeßions fähig war, so war auch dieLinie von Montpensier, die von diesem Johannabstammete, in dieser Einrichtung mit bedacht,und Peter konnte den Rechten dieser Linie nichtsvergeben. Wie aber die Macht nur des gering-sten Vorwandes bedarf, so verlangte Ludwig derXl. um diesen Vorwand zu gewinnen, daß Petervon Bourbon-Beaujeu, indem er sein Schwie-gersohn ward, in den Eheconkract diesen Aus-druck einstießen ließe, er willigte, was ihn be-träfe , oder betreffen könnte, ein, dieß warendie Worte des Contractö, daß alle Herzogthümer,Grafschaften, und Vicomtes des Hauses Bour-^ bon, wenn er ohne männliche Erben stürbe, andie Crone zurückfallen sollten: diese Worte: wasihn beträfe, oder betreffen könnte, waren es,worüber so viel gestritten ward. Gleichwohlwarder Sinn derselben deutlich genug. Peter von
Bourbon«