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Zweiter Band.
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selbe» gibt es noch Filialen anderer Art; erstens selche, wo der Seel-sorger wöchentlich genüge kirchliche Verrichtungen auszuüben bat:Wezwcil bei Herrlcbcrg, Seegrcben bei Werken, Dorlikon bei Alti-kon, Truttikou bei Trüllikon, Ubwicscn, Dachsen und Flnrlingen beiLauft», Obcrhasle bei Nicderhaslc, WürenloS von dem Pfarrer znOtclfingen, und rcformirt Dictikcn von demjenigen zu Urdors besorgt;zweitens solche, wo der Geistliche alle 14 Tage fmictivnircn muß:Rhkon bei Jllna» und das mit Ellikon verbundene Ucßlingen im Thur-gau; drittens solche, wo der Pfarrer nur von drei zu vier WochenGeschäfte auszuüben hat: Breite bei BafferSdorf und Wastcrkingenbei Weil.

Von 14 Diaconaten in Pfarrgemeiudeu, die mau im Jahre 1798zählte, sind seitdem cilf aufgehoben worden: 1799 dasjenige zu Eglisau ,1812 das zu Staminhcim, 1899 drei am Großmünstcr und das amFraucumünster, 1834 die zu Bülach , Kilchbcrg und Wald, 1838 daszu Turbenthal , so daß von jenen Diaconaten nur noch die am Groß-müustcr, Prediger und St. Peter und das zu Wintcrtbur bestehen.Im Jahre 1834 kamen hingegen scchsc für den ganzen Canton hinzu,für die Bezirke Zürich , Affoltcrn, Horgcn, Meilen und Ustcr, einesvon denen man drei für die Bez. Bülach und Rcgensbcrg, eines fürric Bez. Winterthur und Andclfingcn und eines für die Bez. Hinweilund Pfefstkon bestimmte.

Endlich müssen noch sieben um Zürich liegende Gemeinden ange-führt werden, von denen jede ihren besondern 'Katecheten hat: Außer-sihl, Enge, Lcimbach und Wiedikon, sämmtlich seit 1661, Obcrstraßseit 1650, Untcrstraß seit 1744 n»d Fluntcrn seit 1769.

Collaturen. Wahlart und Besoldung der Geistlichen.

Der größte Theil der Ccllaturrechtc in den ältern Pfarrgcmcin-den kam theils beim Ankaufe der verschiedenen Herrschaften, theils beiSäkularisation der Zürchcrischen Klöster au die Obrigkeit. Gegendas Ende des vorigen Jahrhunderts wurden die Pfarr- und Diaccnats-

siellcn folgendermaßen besetzt:

Durch den großen Rath .5

h. - den kleinen Rath.102

o. - den AntisteS.2

<1. - die zehn Chorherren mit Zuzug ihres Cammcrers

und GroßkclncrS.4

«. - das Großmünsterstist und dessen Pffegcr .... 5

4. - die gleiche Wahlbehördo, das Eramiuatorcenvent und

den Obmann gemeiner Klöster.2

i;. - die Obrigkeit von Sehaffhauscn.3

l>. , Schwvz und GlaruS, als Besitzer der Landvogtei Uznach 1

1. - den Rath von Winterthur.4

l>. - die Stadt Raggersweil .I

I. - den Bischof von Constanz.2

»>. - das Domstist von Constanz.2

». - den Abt von Einsiedeln . 6

<>. - den Abt von St. Gallen.2