durch den Abt von Wettingen.5
<>. - den Abt von St. Blasien .L
r. - den Abt von Nheinan.t
«. - das Ritterhaus Bubikon. 4
t. - den Senior der Familie von Brcitcnlandenberg ... 4
n - den gleichen, abwechselnd mit dem Gerichtsherri, von
v. - den GerichtSherrn von .ticmvten .1
v. - den - - Uitikvn.I
x. - die Gemeinde selbst.2
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Zu dem gegenwärtigen Jahrhundert gingen mit Ausnahme derEollakurcn, welche der Stadt Winterthnr angehören und dem Patro-»atrechte der St. PeterSgeineindc, alle ander» an den Staat über,
nämlich1805 Glattfclden.1805 Laiiseii.
1805 Niederweningen.1805 Schöstlisdorf.1808 Staniniheim.1800 Rustiken.
1812 BirmcnSdorf.
18 i2 Grüningcn.
1818 Meilen.
1837 Dictikcn mit Urdvrf.1837 Höngg.
1837 Kloben.
1837 Otclsingcn.
1837 Thalweil.
1837 Tnrbenthal.
1837 Weißlingen.
1837 Wyla.
1815 Andelfingcn.
1815 Dägerlen.
Durch Kauf.
1827 Uilikon.
1828 Mäimcdorf.
1833 Wiidberg.
1831 Brnttcn.
1831 Jllnan.
1831 Schwerzcnbach.
1831 Wciningcn.
1836 Berg.
1837 BärcntSweil.
1833 bei Auflösung des GroßmünstcrstificS:
' Ziiinikou.ZweiDiaconate amGroß»,ünster.
Bis auf 1708 wurden die meisten Prcdigcrstcllen nach einem acht-fachen Vorschlage, den das Eraminatoreonvcut aus der EantonSgcist-lichkeir machte, besetzt. Ncch im Anfange des 17. Jahrhunderts be-fanden sich unter den Geistlichen viele Landbürgcr, allmälig aber undmit dem Absinge des genannten Jabrhunderts widmeten sich nur Bür-ger der Stadt dem Predigtamte. Wintcrthnrcr waren bloß auf Pfar-reien, in denen diese Stadt das Collaturrccht besaß, wählbar. Dawo der Staat nicht Eollator war, schlug der Rath den Wählendendrei Zürchcrische Geistliche vor. Einzig die Petcrsgemeinde in Zürich behielt von uralten Zeiten her die freie Wahl ihrer sämmtlichen Kir-chcnvorstcher. Seit 1803 wurde der Vorschlag von acht Eandidatcnauf vier beschränkt, und weil die Slndierfrcihcit vorhanden war, tra-ten auch wieder Männer von der Landschaft in die Geistlichkeit. Durcheinen Artikel der gegenwärtigen Verfassung werde» die Seelsorger aufeinen Drciervorsssiag des KirchenratheS aus der Zahl der in dasZürcherische Ministerium aufgenommenen Geistlichen von der Kirch-gemeinde selbst gewählt. Die bisherige Erfahrung hat diese Einrich-tung meistens gerechtfertigt. Nur an wenigen Orten haben Unord-nungen die Wahlen gestört, und im Durchschnitte bewähren sich die-selben eben so gut als die frühern f>.