scr» Gerichten noch Gebieten, daß sie kein haushäblich belibnnße, danne-hin bei uns sollen huben, ausgenommen Joseph, der Arzt, wegen sei.»er Kunst." Wie wenig inzwischen die Räthe und Bürger diesemVorsätze treu blieben, beweist, daß innerhalb Jahresfrist vier Zudeuaus zwölf Jahre gegen Erlegung von 2000 Gulden der Aufenthaltgestattet und zugleich dem Rathe überlassen wurde, auch andere um dieseSumme anzunehmen. Die letzte Spur, die wir für lange Zeit pouihnen antreffen, ist in> Raths,nanualc von 1400 zu finden.
Zu Winterthur gab es gleichfalls Juden, die theils als Schutzgenossen, theils als wirkliche Bürger die Stadt bewohnte». Es ergingihnen aber 1349 wie ihren Glaubensgenossen in Zürich ; ihre Hoffnung,Schirm auf Kyburg, dem Schlosse der Herzoge von Oesterreich , zuerlangen, ging nickt in Erfüllung. Die Auslieferung wurde ertrotzt,und gegen dreißig erlitten auf dem Brühl bei Winterthur den Feuertod-Noch heftiger verfuhr man gegen sie 1401. Dieß ward dadurchveranlaßt, daß ein vierjähriger Knabe entführt und gemordet wordenwar, um den Gelüst nach Christenblut zu befriedigen, den ein Judezn Dicßenhofcn gehabt hatte. Abermals auf dem Brühl büßten dieJuden (an der Zahl 27) auf dem Scheiterhaufen die Unthat einesEinzelnen. Gleichwohl blieben sie nicht vom Aufenthalte in Win-tcrthur abgeschreckt, und der Rath erleichterte in seiner Gcldnothihnen denselben so viel als möglich. Man nahm sogar wieder solcheins Bürgerrecht auf. Noch um das Jahr 1580 saß ein HebräischerJud, wie man sie nannte, als Hintersäß zu Winterthur . Ob undwo die Juden ihre gotteSdienstlichen Uebungen daselbst gehalten, istunbekannt; wohl aber weiß man, daß sie ihren eigenen Gottesackerhatten.
Bleibend wurden die Juden aus der Stadt Zürich und ihremganzen Gebiete erst im Jahre 1634 verwiesen. Am Tage der Hin-richtung Samuels Firon, eines aus Posen gebürtigen Jsraeliten, derChristum gelästert hatte, erkennte der Rath, daß von Stund an allein der Stadt befindlichen Juden durch einen Stadttrompeter verrufenund das „gottloß Judengfind" bei höchster Strafe und Ungnade aushiesigem Gebiete auf immer verwiesen sein solle. Ja man ging soweit, daß, als 1641 ein Jude mit dem zu Feucrthalen wohnendenGrafen von Fürstenberg etwas zu verkehren begehrte, er von demUntcrvogte auf der Grenze (der Rheinbrücke) abgeholt, zu dem Gra-fen begleitet und hernach wieder auf die genannte Brücke gebrachtwerden mußte; daß man 1676 Jüdischen Pferdehändlern nur gegenErlegung des doppelten Zolles erlaubte, ihre Pferde durch den Can-ton passiren zu lassen, zwar mit dem Anhängsel, daß sie nicht dabeiseien, und daß 1690 von den Kanzeln die Bewohner der ObervogteiNeuamt wie der Herrschaften Regensbcrg und Eglisau gewarnt wur-den, irgend etwas mit den Juden in der Grafschaft Baden zn ver.kehren. Milder war man im verflogenen Jahrhundert; doch durftebei Strafe kein Jude ohne erhaltene Bewilligung des kleinen Ra-thes sich in hiesigem Lande aufhalten, und jene Bewilligung wardgewöhnlich bloß für wenige Tage, vermittelst eines canzleiischen Pas-ses, ertheilt. Jetzt jsind für die Juden mancherlei Erleichterungeneingetreten, von denen sie nur zu guten Gebrauch zu machen wissen.