Band 
Zweiter Theil.
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Geographische Eintheilung der Schweiz

als

Vorerinrrerutig.

d!it der tm Jahr 1303 erfolgten Befreiung der drei Reichs-länder: Ury/ Schwyz und Untcrwalden/ begann dieschweizerische Eidgenossenschaft/ welche durch Waf-fenkraft befestigt/ durch kluges Zusammenhalten zu dreizehnKantonen/ nebst ihren zugewandten Orten/ Verbün-deten und Unterthanen anwuchs. Dieser Bundesstaatwurde imwestphälischen Friedenschluß/ Anno 1648/als eine freie unabhängige Republik anerkannt/ «ndbehtelt ihre Regierungsform bis zum Jahr 1798/ wie nach-steht:

Die Eidgenossenschaft ,s i. Zürich / das Vorort/ trat in den Bund Anno^ l 1331. Dieser Kanton wurde durch eine aristokrati-H l sehe Demokrakie/ nämlich durch die Herrschaft der« ! Stadtbürger regiert; seine Bevölkerung/ mit Ein-iZ ^ schluß der freien Städte Stein und Winterthur be-°° ^ trug 173/000 Seelen / reformirter Religion.

A ! 2. Bern/ der größte Kanton / trat in den Bund

^ Anno 1333; seine Regierung war oligarchisch/ oder