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seinem Vaterlands — genug, er übergab den Platz am 20.Tags zuvor ward die Uebereinkunst wegen der Uebergabeabgeschlossen. Sie ist ein zu auffallender und schönerBeweis von des Marschalls Soult Billigkeit, als daß siehier nicht ihre Stelle find-p sollte.
„Art. 1. Die Stadt und der Hafen Cornna„werden mit allen Festungswerken, den dazu gehörigen„Forts mit allem Geschütz, allen Magazinen, Charten,„ Planen und Papieren, der Französischen Armee über«„geben. Der Herzog von Dalmarien ist befugt, noch„ diesen Abend das sogenannte untere Thurmthor und die„Bastionen zu besetzen.
„Art. 2. Die Spanische Besatzung der Stadt,„alle bnrgerlichen Justiz«, Verwaltungs- oder Finanz-„behörden, die Geistlichkeit, so wie alle Einwohner, wer-„ den dem Könige von Spanien und Indien , Joseph Napor„ leon, den Eid der Treue und des Gehorsams schwören.
„Art.. 3 . Die zur bürgerlichen Verwaltung der„Justiz und- der Finanzen gehörigen Personen, der Ge-„ neralintendemt des Königreichs Galicien und der Pro-„ vinz Corunn, die Corregidoren, Alcalden und andern„Beamten sollen vorläufig in ihren Aemtern bestätigt„werden, und dieselben im Namen des Königs Joseph„Napoleon verwalten. Außerdem werden alle bürgert„lichen Verhandlungen in dessen Namen ausgefertiget.
„Art. 4. Die Militärpersonen der Besatzung„aller Grade könne« mit Beibehaltung derselben, jedoch„erst nach abgclcgteln Eide der Treue, wie der zweite„Artikel bestimmt, ln die Dienste des Königs Joseph„Napoleon übertreten. Zu dem Zwecke wird eine Liste