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-»Eröffnung der Bresche keine Capitulation verlangt. Die„Eroberung mit Sturm berechtige zu Mord und Brand;„der Belagerte habe deßwegen, sobald er die Bresche offen„sahe, die weiße Fahne aufzustecken. — Hierauf er-„wiederte ich: wofern es wahr sey, daß die Kriegsgesetze„dem eingedrungenen Belagerer Plünderung, Brandstif-„tung und Mord ohne Einschränkung erlaubten, daß ih-„nen gemäß der Augenblick vor dem beginnenden Sturme„der Zcityunct deS Capitulirens sey; so verböten doch„dieselben Gesetze der Garnison weder Vertheidigung noch„Abtreibung des Sturms. Meine hinlängliche Macht„hätte mich zum Widerstände bestimmt, und ich würde„die Seinigen, wäre meinen Anordnungen bessere Folge»„leistung geworden, unstreitig zurückgeschlagen haben; auß-erdem hatte ich am folgenden Tage von Campoverde und„von der See her Hülfe erwartet rc. Da ich einmal bis„zur Eröffnung der Bresche mich gehalten; so würde ich„ein Feigling geschienen haben, wofern ich mich nicht ge-„traut, sie auch zu vertheidigen. Kurz, kein Gesetz un-tersage mir, die Stürme zurückzutreiben. — Die Ueber-zeugung von diesen triftigen Gründen bestimmte den Ge->„neral Suchet zu einer unseres Widerstandes würdigen,„ausgezeichnet guten Behandlung sowohl gegen mich,„als meine Generale und alle übrigen Offeriere.
„Die Besatzung hat bis zum Sturme eine heldenmü-„thige Gegenwehr bewiesen; erst da zeigte sie Schwäche„und begann muthloses Weichen. Die Offnere hingegen„haben sich vollkommen gut betragen. Ohne Furcht vor„dem sie durch die Straßen verfolgenden Feinde boten si'e,„mit dem Degen in der Zaust, Alles auf, um die Sol-