^unds - und Staats - Historie, zi
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toni! nn ^ gefolgm,und sie aufdenTagleistun-^ dvu diesen Straffen wegen sitzen und mittz . 7 -Orthen darvon reden, radschlagen,hei? Verbote, Minderung, Ordnung rc.^ Wi machen, doch alles ohne Nachtheil derkejMm. an anderen ihren alten Gerechttg-dhg?'üls Besetzung undEntsetzung derLand-M», Beherrschung der Mannschafft, rc.te ^Spruch aber der Zugesetzten der ^Or-ia Mt also, und wurden folgende Puncten,Sacht geführet.
ThvFkilen die 7. Orth die Landgraffschafftmit dem Schwert eroberet ohnegehlst drevStätten, dieselbe biß anhero in-
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Ji ber^beherrschet und des Reyßlauffenö hab[ j und Verbott gethan, nach ihrem
. li» boim.? "dueEintrag undWiderred deren vonhalb !??^' die damahlen das Malesitz ausser-i r Uevßstraffen ingebabt.
1^ Hiit .'j„^rilen alle zwey Jahr das Thurgaw'0 »ile smA Landvogt besetzet wird, welchemÄ Är/k-.. ^n müssen, ihme im Nahmen der 7.M Büffets 1 gehorsamen und in keinen Krieg
^.Meilen man die drey Stätte bey Gebot-■ eig^ Berbotten habe sitzen lassen, haben siete» for * 1 daraus gemacht, indem sie wohl hat-. i» ci * äum Abtritt gewiesen werden.
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auch schon vor etlichen Jahrerr,M,^',eeReyßstraffen Spähne gewesen, die-Evech-.,?'diele Tagleistungen rimbgezogen,^derlt der drey Stätten Ansprach
Nichts gewesen,dann allein wegenLand-
' iserechttgken, rc. So