Band 
Zweyter Theil.
Seite
47
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^unds - und Staats - Historie. 47

?Atcl, und berichtete sowolden König, als^ den Connestable schriftlich des Rechtenbi,?« * Gewohnheit der Grafschaft Neuen«M?' ^ daß das höchste Gericht allda, in"k^^^tZerSucceßion,allezeit sein unver-J 8 Ansehen behalten, mit Begehren, dietie ,-?^äfi,i als ihre Mitbürgerin,mit solchenb^ Umgewohnten Gerichten, nicht ferner zuKlaren. Auf solchen Bericht hin hat derdie Partheyen von demParlament ab,fcötin v fr gen Neuenburg verwiesen; allwoAeihi.?* c Königin aus Schottland völlig ab«sen wardpn

danach An. 1556. den s. Januar, wurdeVv,, Argerrecht mit der Stadt Bern, sowol Dieserer-Aeuen^En des Fürstens, als auch derStadt „eum dasivea)., erneuert und beschworen,auch die B-irger-

zfi>N der Theilung der besagten Grafschaft, gjf m,tD)^n dem Herzoge von Nemours, und der '

tigx.Wafin von Röteln' entstandene Strei-vich^Furch einen Spruch von SchultheißLuvten zu Bern, erörtert, An. 1557.

Stilist ,n diesemJahr wurde auch die Erbei- Erüeinüdem Haus Oesterreich von allen gung er-vviu^^er Eydgnoßschaft, (Basel ausge-^"'ivie dj/"') nach Vermög des Buchstabens,

^ichtpe ^byland KayserMaPimtliano auf-8 ehgl.' nnd von Altem her gegen einanderHättöpV! 01 ?! 11 » ihres Inhalts ratificier undA>nd ^,^nd deßwegen vierGesandte inBur«2^'chlcket.

Ahnden?!bkStadt Bern und Genfent-n auch Mtßhclligkeiteu, welche durch

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