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^unds * und Staats , Historie. 91
des Streits sechs Männer von Zürich, Vergleichund Lneern verordnet,welche dann end-r°l e, ^ en Vergleich in Stand gebracht. Cost?'toc* Die hohe Landes-Obrtgkett ftmbtdermtzundsv.^uuschafft, über obgenannte Gemeinden,den^Ge-zehenOrthen ohne Widerred verblei- "emvm
Bri-e ® em Bischofs aber ferne Recht, laut Hörnte.
"es und Siegel auch vorbehalten seyn.öl* .• Zu Arven und Horn solle kein anderefahrt Römisch Catholischc Religion geübet;
KiMen aber für die Evangelische eine neue« »Akn ausserhalb der Statt in des Bischoffs»en erbauet werden.
Sollen die Evangelische ihres Predigersauv» uß zu Arben verkauffen, und dcme einÜchk ^ ausserhalb des Bischoffs oberen Herr-stx,,U^u Angeben, auch selbigen in ihrem Ko-
^ 5 'Lvlle jedoch dem Prediger die PfrundUig^aevbs Capel, laut des An. 1^7. ge-Z2 a^u Vertrags verbleiben, wie auch diean statt der Pfrund, die er biß dahinderEpitthals Gu allen genutzet,zusambtEhrlichen Steur seiner Pfarrgenoffen.
Sollen beyde Religionen befügt seyn,
!en - ^ulmeister für ihre Kinder zu bestel-iedoch solle der Evangelische ausserhalbStatt wohnen und Schul halten.
A^'.s 0 ^Raht und andere Aembter derStattA-^.undHorn,sollen ohne Underscheid mitwe ^uen von beyden Religionen, je nachde-UnL" Tüchtigkeit an ihnen findet, besetzet,^übrigendesGlaubenswegen niemand^'chandet noch gelästert werden. 1 ♦