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Bunds - und Staats - Historie, r r 9durch dasLoß erwählen vor demi und
, J*. 4U Ansprachen aber under sonderen
fslhf r i nen ' betreffend Geltschulden und Erb-E "nolle keiner den anderen pfänden noch hef»tz^'vndern der Kläger an die gewöhnlichen
ae» 8 .' Niemand von beyder Partheyen An-ex,ougen, was Stands der auch wäre, sollech^"bt seyn, ftembde Schulden und Anspra-sich zu erhandlen, und wo diesesje-thaw, solle ihme an den Gerichten, keinsv,Lt darumb gehalten werden. Ererbte oderhier? ^chtmaßiger Weiß eroberteSchulden"UWuvmmen.
vd^Kein Theil solle des anderen Feinden,2,'O^nditen Auffenthalt geben.vhn, > Kein Theil solle in gmeinen Kriegen,/ ven anderen Frieden machen.
Die Statt Genff solle in dieser Bünd-zy Mt einbegriffen seyn, und der An. isoz.fefi-rj; Julian mit selbiger gemachte Frieden,
' Ehalten werden.
?teser Bund solle währen 22. Jahr2. Jahr vor dessen Endigrrrrg, sollen»artheyen einanderen erinneren, ob esoder nützlich seye,denselben zu erneuere.8 »A?' 0 'g dieses Bunds schickte der Standzu Ä.vem Herzog zooo. Mann in Piemontsie ^uffe,und zwar in eigenem Kosten,welcheste 2 "tchtschuldiqwar zu thun. Es erfolg-"ver nn Junio Än. 1618. der Friede mitH 4 Spa-