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Eydgnoßische
frieden zuwider, ganz nicht gestatten.
Indem man darüber disputirte,noch ein anderer Handel darzu. Nemlich/'kamen im Jenner An. iszo.zwey Paar vvAltstetten im Rheinthal gebürtig, (allwo vcHerr Abt die niedern Gerichte, die V. Pj*aber nebst Zürich und Avpenzell die HGhaben,) nach Zürich für das ChorgerEund begehrten Dispensation, um einander v™rahten zu können ; niassen zwey im 3. unb^'Grad der Blutsfreundschaft , und zwey'2. und 3. Grad der Schwagerschaft rvar»'welche ste auch erlanget.
wie auch Es wollte aber der Herr Abt zu St. GE,dem Abt -em Lobl. Stand Zürich diese Dispens«^'Gallen. Nicht gut heiffen; sondern beklagte sich toV. Lobt. Orten, brachte auch einen M ,zuwege an den Rheiuthalischen Landvos^denSgemeldten Parteyen die eheliche Bey^^nung abzustricken.
Die von Zürich schickten ihm einen ,beseht , und prvtestirten wider dieses v (Landfrieden widrige Verfahren. Allen' .Landvogt, (so von CatholischemDrtw^entschuldigte sich mit den mehrern StEder V. Lobt. Orte , und exequirte st'"Befehl. ai
Dieweil auch. der Evangelische Predtg^Altstetten, (der ein Bürger zu Zürich war,)'nen Gemeinds- Angehörigen an dem CH"^,richt zu Zürich als Beystand gedienet, sode er von dem Herrn Abt seiner Pftund ennwider der.Rhetlsthalkxobbesagte alte Pon^^eund Übung. M
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