Band 
Zweyter Theil.
Seite
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B

3 ‘ unbedingten Gebrauch der Glocken

Bunds - und Staats - Historie, n 3 r

®Ä en Unterthanen im Thurgöw undww^nchal beklaget; nemlich: ST

die Cathol. Collatoren der Pfrun-Evangelischen Predigern der Lehre,thun* ""d Predigens wegen widrige Anmu-^'"gen thun.

L-jch Daß man ihnen die Kinderlehren und^'u)-Predigten verbiete.

on den Pfrundeompetenzen ihnen nichtc Zulasse, was der Landfrieden ausweiset,n den Gebrauch der Kirchen undter 2«i5tettst zu rechter bequemer und bestimm-6 E^uicht gestatte.

angxl ^.dcn Mutter - Kirchen , da zwar Ev-stnd ^"'wohner, aber keine solche Pfarrerda «,'?"en nicht zulasse einen zu erwählen ,l doch solches den Catholischen zulassen

be,^?^ man über dieses ihnen verbiete dieUndEvanqel. Kirchen zu besuchen,

Hoch »wmge, Taufe und Einsegnung derthvi Mn ln den Cathol. Kirchen von den Ca-gestern geschehen zu lassen.

b man ihnen die Hebammen - Tan-an , und die ungetansten Kindlein

begehrliche Orte und zu den Malesicanten

bey üS t sum Hut abziehen und niederknienLautung der Glocken zwinge.lich./^lezu Feyrung neuer und ungewöhn-Feyrtage anhalte.

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