Band 
Zweyter Theil.
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140
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14 °

Epdgnoßische

werde unverzüglich verbessern, und der ©JJ 1Bern vergnügliche Satisfaetion geben, jo Mde Bern die mit Solothurn habende

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und Burgrecht als verletzet caucelltren, , sty

^ . .den todten Buchstaben heraus geben, M.W"°'auch sclbtgc äa kg° auf, m?t Erkl«->Zthmndendie Solothurner als öffentliche Feinde %8 ® Fremde zu tractiren, und daß sie die %

alles daraus entstehenden Unheylstragen.ss^, %

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strafen wollen.

Es wollen aber die von Solothurn

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sich dazu nicht resolviren , sondern baten ^ B

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unintereßirten Orte, ihnen diese schwäre sei

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Projecides Ur--

der Judlcatur abzunehmen. L>ernwolle darein nicht willigen, blieb beyProtestatio» , und ermähnte die übrigenbey ihren Bünden um Zuzug, deßgleichen "auch Solothurn. , ^

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Worauf die übrigen unintereßirtentheils der ein Project abgefaßt, wornach sich SolotlN'^Fehlba- in der Judicatur zu richtet! hätte, welches 0hingimg. „

r. Daß der Lobl. Stand Bern, ä«

Jhro Königl. Majest. in Franckretch und 0sämtlichen Lobl. Orte der Eydgnoßschast ,angelegten Arreste und Verbote wieder a>heben, die ungewohnten Wachten abstlEund die Pässe wieder eröffnen würde. . { p2. Das Solothurnische Urtheil solle alsoläutert seyn:

Der gewesene Vogt zu Bächburg M ^

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