14 °
Epdgnoßische
werde unverzüglich verbessern, und der ©JJ 1Bern vergnügliche Satisfaetion geben, jo Mde Bern die mit Solothurn habende
",111V! schl
und Burgrecht als verletzet caucelltren, , sty
^ . .den todten Buchstaben heraus geben, M.W"°'auch sclbtgc äa kg° auf, m?t Erkl«->Zthmndendie Solothurner als öffentliche Feinde %8 ® Fremde zu tractiren, und daß sie die %
alles daraus entstehenden Unheylstragen.ss^, %
de>
Ne,
%
ein
strafen wollen.
Es wollen aber die von Solothurn
%
sich dazu nicht resolviren , sondern baten ^ B
itninhn'aßivinfn . ist nim {Hinniit » .. Iki
unintereßirten Orte, ihnen diese schwäre sei
st«* rtKniMoftmovt ?^ern hingf".at nc
Projecides Ur--
der Judlcatur abzunehmen. L>ernwolle darein nicht willigen, blieb beyProtestatio» , und ermähnte die übrigenbey ihren Bünden um Zuzug, deßgleichen "auch Solothurn. , ^
re
C
Worauf die übrigen unintereßirtentheils der ein Project abgefaßt, wornach sich SolotlN'^Fehlba- in der Judicatur zu richtet! hätte, welches 0hingimg. „
r. Daß der Lobl. Stand Bern, ä«
Jhro Königl. Majest. in Franckretch und 0sämtlichen Lobl. Orte der Eydgnoßschast ,angelegten Arreste und Verbote wieder a>heben, die ungewohnten Wachten abstlEund die Pässe wieder eröffnen würde. . { p2. Das Solothurnische Urtheil solle alsoläutert seyn:
Der gewesene Vogt zu Bächburg M ^
vl
Ut
A
de
8r
%
Y
th