r#
uM'
ii«?
t
111 '"
V
s
¥
uff
rB
det
dit
,tif'
e»/
tf'
a»l
c>i'
^unds - und Staats - Historie. 141
^ '-Jahre bannisirt seyn, und von seiner«m 0 keine Begnadigung erhalten mögen.sctMfc auch innwendigder Eydgnoß-sey getreten würde, solle man auf ihn Mist^ auch dem begehrenden Ort, nach gemei-Eydgnoßischem Gebrauch, auf einenrii,^ Zustellen, oder sonsten demselben, alsWissentlichen Thäter und Anfänger desund Friedensbruchs , der rechtlicheden, « gemacht werden; er könne dann vonht«Ia)^l. Canton Bern Gnade und Verzei-Gn?Klänge«. Jedennoch solle sein Haab und, Obrigkeit Heimgefallen seyn.
gewesene Vogt zu Falckenstein, Urssein 5^ e, solle auf §. Jahre bannisirt, undNachgab und Gut consiseirt seyn. Er auchden ael^aieffung der 6. Jahre zu keinen Eh-Ctad/Men, er erwerbe dann einer Lobl.
4 ,>oern Huld und Verwilligung.Bächbu? Hansel, des gewesenen Vogts zaUnd wn. ?^ener, solle auf ewig bannisirt seyn,Kgyfe»s getreten würde, mit ihm nach den7 ^-^echten procedirt werden,oder übrigen Thäter, so auf dem StegUnd ^ n gestanden, und mit Spieffen^affev Garden ganz unbarmhertzig die insberw. ?uengtcn und sonsten ertödet undgrfänaM haben , solle die Stadt SolothurnEry^h w annehmen, ihrer Thaten halben im^enivl^M u>o nöthig peinlich beftagen, undM W abstrafen.
khyru nÄ ^usem Punct von Seiten Solo-"'M sonderlich nachgegangen wurde,
wolle