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Bunds- und Staats - Historie. 147
cA'Krieg, der feile Kauff gespecret wurde,tlw ^ ^ ^ er König ihnen ab dem Hertzog- 'ilin' n ^ Meyland und anderen seinen LandenKorn und allerhand Nahrung zu ihrer^durfft, käufflichen und ohne Zoll lassen
dem J^ e Eydgnossen sollen verbunden seyn,d^.Kollig in seinem Kosten zu Beschirmungvo,.^ogthumbs Meylands, ein Auffbrnchnick/ -ck, doch nicht mehr als 13000. undMinder dan 4220. anff Begehren zu be-x ' ltü "lcht augenscheinliche Kriegs Ge-der eignen gel. Vatterlands vorhanden,scy», "brste und Haubtleuth sollen Eydgnossender ^0" dem König mit Genehmhaltung
Grin Dionen ernennet werden, auch ihnenda, .Recht mit) Ordnungen über ihre Sol-«"Kistehn.
Soldaten solle zum monatlichen3u.° 8* st. gegeben, und der erste Sold imbe;,n!,> ^, oder längsten auf den Gräntzen, " werden, und ob sie gleich nicht 3. Mo-soll? Königs Diensten verharren wurden,
te„ zgh^hnen doch den Sold von z. Mona-
Kön'j,^er dieses in Schlachten solle ihnen derheiw.i.L " Schlachtsold reichen, lind wann siein hen noch für 10. Tage. Sie sollen auchivolaü, "d nicht von einander getheilt werden,io n - lst ß es in den Vestnngen geschehen,und r stuc ^ Eydgnossen mit Sorgoffhff/Ä eignes Lands-Kriegs kundsam undiahr beladen wären, so mögen sie ihrK 2 Kriegs-