Band 
Zweyter Theil.
Seite
151
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Birnds - und Staats - Historie, i? i

te en Unterthanen seyn , wegen ihrem mit<Jr f, i Lobt. Orten Schweitz und GlarusA??uden Landrecht, imb daher rührendenlirtf^OUtiqcn in Steuren, Reisen, rc. sonder-al«! -^ in Sachen ihre Religion betreffend,ö in einem geschriebenen, voll derl St.c>^uschen Herren Aebten bestätigtell Lands-5JJ« 11 stühnden, kraft dessen ihnen ihr freyeste s vlndertes Religions Exercitium gebühre-j-Maß noch vor zo. Jahren ungefährlich, eintekl^Eatvon St.Gallell es für eine besonde-«ich Ehre halten müssen, dieEvangeli-2?,,!i.drädicanten, aus welchem der 4. Ortebe A ' Bern, Basel und Schafhausen, ihmn e ,Sf e j zu nehmen. Zu dem so sey ein jederlEi-I ^hlter Herr Abt verbunden, auch bisher% *7 r gewesen, dem Lande zuerst in eigenerfldJ ofoi ju dessen Freyheiten und deren Beob-sckn!?^ schwören, ehe das Land ihm ge-h/^ren. Dieser aber, als ein Ausländer, ha-besaa» ^ solches unterlassen, re. Also drangenMan a Tvggenburger sonderlich darauf, daßefBAi* bey ihren alt hergebrachten Freyheitenßi n Un & beschützen sötte.

Lobl. Stand Zürich nahm auch diese4 * u Herzeil, und wurde im Namen der«ch^^ugel. Orte oft an den Herrn Abt ge-an » n, aber keine Antwort erhalten, auch dieverviÄ Abgefertigte Gesirndtschaft kam un-.'Mieter Dinge zurück. Hingegen wurden diecheÄ?buraer noch mehr beschwürt, und etli-Prediger abgesetzet; dadurch wur-'vle vonZürich erhitzet, und legten desHerrnK 4 Abts