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Eydgnoßische
Protestation und undergemengtendencklichen Worten von danen abgereißt/hiemit alle fernere gütliche Handlung> ^steckt und abgeschnitten, immtttelst dre ^5 . Orth sich der gemeinen Paß undMellmgen und Bremgarten,durch eing«^Comendanten versicheret und mit andern -chches vorgehabt. Als befinden wir,daß etn^ .Statt Zürich auch ihrer feits zu vigiliren,^,vermittelst Ergrelffung derWaffen ihrew^gentheil vorzukommen, die SicherheitStandes lind das liebe Recht dardurch (chen genugsam befugt gewesen, conlegve'ihnen der Kosten billichcn dingen nach,von 0',Gegentheil vouRechts wegen ersetzt und ^tragen werden solle, um so viel destovor der Ruptur ein Lobl. Statt Zürichdw^
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ihre Abgesandte sich außtrucklich erklärt? ^
Lobl.OrthsSchweitzReligion,Souvera'^,
undJudicatur nicht zu berühre noch aE $ten,und darüber an dem Eydgnößischen'^ten zu erfahren begehrt, ob nicht auf'^ .,,hin mall ihnen des oh»,bedingtengestehen schuldig seye? Mit Erbietung lN ^gleichen Fühlen sich dem Rechten ebenE,,,ohne Beding und Fürwort zu underwcu'^so wenig als durch Abschickung einer Geb'schafft aus Baden zum unbedingten C j {/und dessen Antritt disponirt werden mov^x
sondern auff voriger Meynung biß naw ,,Ruptur verharret, und hiemit den Kriegwidersprechlich verrusachet hahwre es da" ^gesambteohnintereßirte Orth Lob!.Evd^^
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